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DB-Konzernstruktur: Stufe zwei des Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet

01.06.12 (Europa, Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Bereits seit längerer Zeit läuft ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Verstoßes gegen das Erste Eisenbahnpaket. Grund ist eine nach Ansicht der Europäischen Kommission nicht ausreichende Liberalisierung des Eisenbahnmarktes. Noch immer habe der DB-Konzern einen zu großen Einfluss auf die Infrastruktur. Das gilt ebenso für Frankreich, Portugal und Polen.

Dabei geht es nicht zwingend um eine vollständige Herauslösung der Infrastruktur aus dem DB-Konzern. Interessant ist das vor allem, weil ein solches Verfahren auch gegen Frankreich läuft, wo die Infrastruktur eben nicht von der Staatseisenbahn SNCF, sondern von der Infrastrukturbehörde RFF betrieben wird. Kritiker bemängeln aber deren Unabhängigkeit und werfen Frankreich vor, dass die SNCF auch in der RFF den Ton angebe.

Dabei hat man in Deutschland erst jüngst einen relevanten Diskriminierungstatbestand abgebaut: Noch bis Ende 2012 müssen Wettbewerbsbahnen mehr Geld für den Bahnstrom bei DB Energie bezahlen. Begründet wird das mit Rabattsystemen, nach denen die DB-eigenen EVU stets die höchste Stufe erreichen, die die intramodalen Wettbewerber selbst dann nicht erreichen könnten, wenn alle in Deutschland zugelassenen Privatbahnen als Einkaufsgenossenschaft auftreten würden. Dieser Makel wurde – augenscheinlich im Zusammenhang mit dem laufenden Verfahren – zum 1. Januar 2013 beendet.

Doch noch immer gibt es einen Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag zwischen der Deutschen Bahn AG und ihrer Tochtergesellschaft DB Netz. Das bedeutet, dass der Mutterkonzern sowohl die Gewinne aus der Infrastruktur erhält als auch im Zweifel deren Verluste übernehmen muss. In den letzten Jahren kam ein nicht geringer Teil des Gesamtgewinnes des Konzerns aus der Infrastruktur.

Obwohl die schwarz-gelbe Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag eine vollständige Trennung von Netz und Betrieb vereinbart hat, wird diese nicht durchgeführt. Regierungskreisen zufolge sollen vor allem Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (beide CDU) auf den Bestand der derzeitigen Konzernstruktur bestehen, um die Bahndividende nicht zu gefährden. Die jetzige Bundesregierung lässt sich von der DB AG erstmals in ihrer Geschichte eine jährliche Dividende auszahlen, die ohne konkrete Zweckbindung in den Bundeshaushalt fließt.

Das wäre in jedem Fall auch weiter möglich – aber es müsste definiert werden, aus welchem Unternehmensteil die Dividende kommt. Entweder aus dem Verkehrs- oder aus dem Infrastrukturbereich, möglicherweise auch aus dem Auslandsgeschäft. Die DB AG ist mit Arriva im Personenverkehr und mit DB Schenker im Logistikbereich weltweit tätig. Geldströme zwischen den Verkehrs- und Infrastruktursparten wären dann nicht mehr möglich, auch müssten einige Vorstandsmandate doppelt besetzt werden, einer für den Verkehrs- und einer für den Infrastrukturbereich.

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