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Bahnstrom: EU-Kommission leitet Kartellverfahren gegen Deutsche Bahn ein

14.06.12 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Die Europäische Kommission hat ein Kartellverfahren gegen die Deutsche Bahn AG und die konzerneigene DB Energie GmbH eingeleitet. Die Verantwortlichen haben den Verdacht, dass es ein wettbewerbswidriges Preissystem beim Bahnstrom gibt. Grund sind die Rabattregelungen für Großabnehmer, die auf nationaler Ebene bereits seit vielen Jahren umstritten sind und mit Wirkung zum 1. Januar 2013 ohnehin abgeschafft werden sollen.

Es gibt Mengenrabatte, die dafür sorgen, dass die DB-eigenen EVU fünf Prozent weniger für jede Kilowattstunde zu bezahlen haben als die intramodalen Wettbewerber. Die Konkurrenz könnte diese höchste Rabattstufe selbst dann nicht erzielen, wenn alle in Deutschland zugelassenen Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb des DB-Konzerns der DB Energie GmbH gegenüber als Einkaufsgenossenschaft auftreten würden.

Bereits 2006 waren die Rabattregelungen Thema eines Gerichtsverfahrens. Der Erste Kartellsenat des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main hat sie damals ausdrücklich für zulässig erklärt. Die Grundsätze der Eisenbahninfrastrukturbenutzungsverordnung (EIBV) und des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) kommen diesem Urteil zufolge nicht zur Anwendung, da nur die Bahnstromleitungen, nicht aber die Energieversorgung selbst Eisenbahninfrastruktur sei. Der Rechtsauffassung, es handele sich um eine Annexleistung, schloss sich das Gericht nicht an.

DB Energie kündigte an, man habe die Einleitung des förmlichen Verfahrens zur Kenntnis genommen und man werde – wie bereits in der Vergangenheit – zur Klärung des Sachverhaltes beitragen. Theoretisch ist es auch möglich, dass Drittlieferanten Bahnstrom liefern können. Da die Hürden hoch und die technischen Bedingungen kompliziert ist, ist derzeit kein Eisenbahnverkehrsunternehmen bekannt, das auf dem Netz der Deutschen Bahn fährt und den Fahrstrom nicht von DB Energie bezieht.

Ein weiterer Kritikpunkt, der aber nicht Gegenstand des Verfahrens ist, ist die Rückspeisevergütung für Bremsstrom. Diese liegt derzeit noch deutlich unter dem, was für ´frischen´ Strom berechnet wird. Auch hier erfolgt zum 1. Januar eine Änderung, energieeffiziente Schienenfahrzeuge lohnen sich künftig deutlich stärker. Jedoch ist derzeit noch nicht geplant, ausschließlich den Nettoverbrauch zu berechnen.

Auch an dieser Stelle profitiert die DB AG stärker als andere, weil sie noch immer über sehr viele stark veraltete Triebfahrzeuge aus den Beständen der Deutschen Bundesbahn verfügt. Diese wurden ihr bei der Gründung geschenkt, die Kredite für die Anschaffung wurden vom Bundeseisenbahnvermögen bedient.

Bild: Deutsche Bahn AG

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