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NRW: Mobilitätsgarantie für Bus und Bahn wird erweitert

23.05.12 (Nordrhein-Westfalen) Autor:Stefan Hennigfeld

Mit Wirkung zum 1. Juli wird die Mobilitätsgarantie im nordrhein-westfälischen ÖPNV erweitert. Verspäten sich Busse oder Bahnen um mehr als zwanzig Minuten, erhalten die Kunden wahlweise die Kosten für einen Fernverkehrszug oder fürs Taxi bis zu 25 Euro (zwischen 20 und 5 Uhr bis zu 50 Euro) erstattet.

Verkehrsminister Harry K. Voigtsberger (SPD): „Mit dieser gemeinsamen Initiative stellen die Verkehrsunternehmen in NRW das Wohl der Kunden in den Vordergrund. Die verbesserte Mobilitätsgarantie, besonders die höhere Taxi-Erstattung machen es gerade für die Fahrgäste im ländlichen Raum und in den Abendstunden einfacher, ihr Ziel auch dann zu erreichen, wenn der Bus- und Bahnverkehr gestört ist.“

Es gibt jedoch Einschränkungen: So gilt die Mobilitätsgarantie nur dann, wenn der Fahrgast sein Ziel nicht mit anderen Nahverkehrsmitteln erreichen kann. In jedem Fall müssen die Kunden zunächst in Vorleistung treten und innerhalb von 14 Tagen einen Erstattungsantrag beim zuständigen Verkehrsunternehmen stellen.

Trotzdem gehen die Regelungen über die gesetzlichen Ansprüche hinaus. So besteht der Anspruch auf für solche Kunden, die über eine Mitnahmeregelung unterwegs sind oder auch für diejenigen, die eine Fahrabsicht hatten, aber kein gültiges Ticket besaßen, etwa wenn sie dieses erst im Bus oder am Automaten im Zug kaufen wollten. Nur Streik, Elementargewalten oder Bombendrohungen sind von den Regelungen ausgenommen.

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