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DB Energie öffnet Bahnstromfernleitungsnetz für andere Anbieter

10.05.12 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

DB Energie öffnet den Zugang zum Bahnstromfernleitungsnetz für andere Anbieter. Aufgrund der hohen technischen Besonderheiten des 16,7 Hz-Netzes sind im Hinblick auf die Netzzugangsregelungen einige Anpassungen nötig. Zu diesem Zweck wurde ein Modell erarbeitet, das in dieser Woche den Verbänden und Vertretern der Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Konsultation vorgelegt wurde. Diese haben jetzt bis zum 15. Juni Zeit, ihre Anmerkungen und Änderungswünsche kundzutun.

Auf dieser Grundlage werden dann detaillierten Geschäftsprozesse und Datenformate entwickelt. Die Regelungen über den Zugang zum Bahnstromnetz richten sich nach den Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts. Zur Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen hat die Bundesnetzagentur Geschäftsprozesse für die Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE) erlassen. Diese wurden bereits durch die Marktregelungen für die Bilanzierung von Strom (MaBiS) ergänzt.

Während die übrigen öffentlichen Stromnetze in Deutschland mit 50 Hz versorgt werden, weist das Bahnstromnetz hier Besonderheiten auf. Das 7.800 Kilometer lange Netz erstreckt sich zwar über fast ganz Deutschland, ist jedoch dennoch kein Übertragungsnetz. Es handelt sich auch nicht um ein übliches Verteilungsnetz, da das Netz von vielen Kraftwerken sowie Umformer- und Umrichterwerken gespeist wird.

Ein Verteilungsnetz mit eigener Regelungsfunktion ist in der 50 Hz-Versorgung nicht bekannt. Über die 50 Hz-Netze werden Stromkunden mit ortsfesten Standorten versorgt. Anders im Bahnstromnetz: hier bewegen sich die Züge innerhalb des gesamten Netzgebietes und verlassen dieses auch für Auslandsfahrten. Außerdem werden Triebfahrzeuge in kurzen Intervallen zwischen Eisenbahnverkehrsunternehmen getauscht. Diese im Eisenbahnverkehr übliche Flexibilität soll im Rahmen des Netzzugangs aufrechterhalten werden.

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