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Anhörung zur DB-Konzernstruktur vor dem EuGH

23.05.12 (Europa, Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Am heutigen Mittwoch findet vor dem Europäischen Gerichtshof eine Anhörung zum laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Missachtung des Ersten Eisenbahnpaketes statt. Deutschland wird vorgeworfen, die Trennung zwischen Infrastruktur und Betrieb im Eisenbahnbereich nicht ausreichend vorgenommen zu haben. Das Verfahren könnte gravierende Folgen für die deutsche Eisenbahnpolitik haben.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat die Herauslösung der Infrastruktursparten aus dem DB-Konzern in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, führt diese jedoch nicht aus. Dem Vernehmen nach wollen Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (beide CDU) die Bahndividende nicht gefährden.

Damit könnte bald Schluss sein: Sollten die bestehenden Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge von übergeordneter Stelle gekippt werden, müsste der Bund genauer definieren, von wem er die Dividende haben will: DB Netz oder einer Verkehrsgesellschaft? Auch die Quersubventionierungen zwischen den DB-eigenen Betrieben wäre dann nicht mehr möglich: DB Netz dürfte ebenso wenig Gewinne an die Holding abführen wie diese im Zweifel Verluste ausgleichen dürfte. Die laufenden Verluste etwa der S-Bahn Berlin dürften dann zwar von DB Regio, nicht aber vom Mutterkonzern übernommen werden.

Die Konzernstruktur selbst ist dabei ausdrücklich nicht das Problem, sondern ausschließlich die nicht ausreichende Unterscheidung innerhalb des Konzerns. Das Erste Eisenbahnpaket sieht eine unabhängige Infrastruktur vor, unabhängig von der handelsrechtlichen Zugehörigkeit selbiger. Dass man bei der DB AG Befürchtungen hat, zeigte sich u.a. daran, dass Bahnchef Rüdiger Grube vor einigen Monaten in der Financial Times Deutschland Änderungen des Ersten Eisenbahnpaketes gefordert hat. Die Sache bleibt also spannend.

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