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Wortmarke S-Bahn: Bundesgerichtshof muss entscheiden

18.04.12 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Die Deutsche Bahn hat angekündigt, gegen die Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamtes sowie des Bundespatentgerichtes, den Markenschutz des Begriffes S-Bahn aufzuheben, Rechtsmittel einzulegen. Der Bundesgerichtshof wird sich dann mit der Angelegenheit befassen müssen. Bereits jetzt stünden – gegen eine Lizenzgebühr von 0,4 Cent pro Kilometer – die Nutzung allen Anbietern offen.

Für die DB AG ist es jedoch von Wert, die seit Jahrzehnten bundesweit einheitlichen Marken S-Bahn, Regionalbahn und Regionalexpress entsprechend ihrer Leistungszusagen zu verwenden. Der Schutz dieser Marken sei hierfür eine wesentliche Voraussetzung. Deshalb solle der Markenschutz erhalten bleiben.

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