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„S-Bahn“ ist kein DB-Monopol mehr

16.03.12 (Allgemein) Autor:Stefan Hennigfeld

Die Marke „S-Bahn“ ist kein geschützter Begriff der Deutschen Bahn mehr. Die Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamtes auf Antrag des Zweckverbandes Nahverkehr Leipzig (ZVNL) wurde jetzt vom Bundespatentgericht bestätigt.

Damit dürfen auch Wettbewerber ihre Züge unter dem Namen S-Bahn laufen lassen, beispielsweise die Nordwestbahn die S-Bahn Bremen oder die Düsseldorfer Regiobahn die Linie S 28. Ansonsten hätte die Deutsche Bahn die Verwendung entweder verbieten können oder gar auf enorme Lizenzgebühren bestehen. Das ist nun nicht mehr möglich.

Demgegenüber erklärt die Bahn, das den Mitbewerbern die Nutzung der Marken S-Bahn, RE und RB seit 2010 auch den Mitbewerbern offen stehe. Dabei würde „lediglich eine symbolische“ Lizenzgebühr von 0,4 Cent je gefahrenem Kilometer fällig. Bei Wettbewerbern der Deutschen Bahn kommen da aber sehr schnell hohe Summen zusammen. So sind beispielsweise für ein Netz mit fünf Millionen Zugkilometern pro Jahr, 20.000 Euro an die Deutsche Bahn zahlen, für Wortmarken die innerhalb Europas in ähnlicher Form sehr weit verbreitet sind. Zumindest im Bereich der S-Bahn ist diese Regelung jetzt hinfällg ist.

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