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Reiseveranstalter haftet bei Verspätungen

27.03.12 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg

Wenn ein Reiseveranstalter seinen Kunden für die Anreise zum Flughafen ein Rail&Fly Ticket verkauft oder dies im Reisepreis inbegriffen ist, haftet er für Verspätungen der Bahn. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hervor (Aktenzeichen: Xa ZR 46/10). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“.

Die Klägerin hatte bei einem Reiseveranstalter eine Pauschalreise von Düsseldorf in die Dominikanische Republik gebucht. Für die Anreise hatte sie das Rail&Fly Ticket in Anspruch genommen. Der Hinflug sollte um 11.15 Uhr starten.

Planmäßig sollte der Zug um 9:08 Uhr am Flughafenbahnhof ankommen. So wäre auch genug Zeit zum Einchecken geblieben. Tatsächlich erreichte der Zug den Flughafenbahnhof aber erst um 11:45 Uhr, eine halbe Stunde nach dem Start des Flugzeugs.

Zwar buchte der Veranstalter sie auf einen Flug am nächsten Tag ab München um, die Zusatzkosten sollte sie aber selbst tragen. Sie hat sich erfolgreich dagegen gewehrt.

Ob ein Reiseveranstalter für Fehlleistungen eines Dritten einzustehen habe, hänge davon ab, ob er diese als seine eigene ausgibt, argumentierten die Richter. Im verhandelten Fall sei dies so gewesen. So habe es im Katalog geheißen: „Starten Sie entspannt in den Urlaub mit dem bequemen Anreise-Service, der bereits im Reisepreis eingeschlossen ist […] Bitte wählen Sie Ihre Verbindung möglichst so, dass Sie den Abflughafen spätestens zwei Stunden vor Abflug erreichen.“ Die Klägerin habe ihre Anreise mit dem Zug hinreichend sorgfältig geplant, der Reiseveranstalter müsse für die Mehrkosten aufkommen. So der BGH in der Urteilsbegründung.

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