Privatbahnverbände sehen Wettbewerbshemmnisse im geplanten Eisenbahnregulierungsgesetz
15.03.12 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld
Die Privatbahnverbände Mofair und das Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE) kritisieren den vorliegenden Entwurf für das Eisenbahnregulierungsgesetz der Bundesregierung. Dieses „verfehlt alle seine Ziele und fällt sogar hinter das geltende Recht zurück – dann sollte der Gesetzgeber das Vorhaben besser lassen“, so Mofair-Präsident Wolfgang Meyer und NEE-Vorstandsvorsitzender Torsten Sewerin.
Die von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) ausgegebenen Ziele, die Eisenbahn trotz des integrierten DB-Konzerns schlagkräftig zu regulieren und Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge zu vermeiden, werden nach Ansicht der beiden Verbände „gründlich verfehlt.“ Tatsächliche würde sichergestellt werden, dass die DB AG „ungehindert und unkontrolliert“ Gewinne aus der Eisenbahninfrastruktur ziehen könne. „Gerade für den Schienengüterverkehr wäre es aber wichtig, dass durch eine effizienzbasierte Regulierung der Infrastrukturkosten die Trassenpreise sinken oder wenigstens stabil bleiben“, so Torsten Sewerin.
„Wir können auch nicht nachvollziehen, warum die Möglichkeiten der Deutschen Bahn zurDiskriminierung ihrer Wettbewerber uneingeschränkt erhalten bleiben, statt sie im Interesse desWettbewerbs abzubauen“, ergänzte Wolfgang Meyer. „Der Gesetzentwurf ist wohl eher nach demder Grundsatz gestrickt: Es muss etwas geschehen, aber es darf nichts passieren“.
Die Verbände kritisieren u.a., dass eine Genehmigungspflicht für die Trassenentgelte eingeführt werden soll, gleichzeitig aber zwischen sechzig und siebzig Prozent der Kosten vor Regulierung geschützt werden. Bereits heute zahlt der Bund jährlich 2,5 Milliarden Euro pauschal für die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung, die bereits seit Jahren von vielen Seiten als zahnloser Tiger bezeichnet wird. Nach dem Gesetzesentwurf soll die Bundesnetzagentur auch weiterhin keine Möglichkeit bekommen, die Verwendung dieser Gelder zu überprüfen.
Weiterhin, so heißt es, würde sich die Rechtsposition der intramodalen Wettbewerber verschlechtern. Der derzeitige Rechtsanspruch auf eine gerichtliche Billigkeitskontrolle der Trassenentgelte soll abgeschafft werden, Betreiber von Infrastruktur in Industrieparks sollen, wenn sie selbst die internen Rangierverkehre durchführen, andere Eisenbahnen von der Bedienung von Industriekunden ausschließen können. Heute sind solche Infrastrukturen dem Wettbewerb geöffnet, wenn sie nicht nur dem eigenen Güterverkehr dienen. Torsten Sewerin, Vorstandsvorsitzender des Netzwerks Europäischer Eisenbahnen: „Wettbewerb wird damit erheblich erschwert, und für die Anschließer in Industrieparks wird der Schienenverkehr teurer und unflexibler.“
Auch beim kontroversen Thema Bahnstrom fehlt jegliche Regulierung, im Gegenteil: Er soll ausdrücklich von der Regulierung ausgenommen werden. Auch die Schaffung einer neutralen und diskriminierungsfreien Vetriebsplattform ist nicht vorgesehen. Die Vorschläge der Bundesregierung sind in den Augen der Verbände kontraproduktiv und zementieren die bestehende Machtposition der DB AG am Markt.