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Positive Bilanz zum Alkoholverbot im HVV

01.03.12 (Hamburg) Autor:Jürgen Eikelberg

Am 1. September des vergangenen Jahres wurde im HVV das Alkoholkonsumverbot eingeführt. Nach einem halben Jahr ziehen der Verkehrsverbund und die Verkehrsunternehmen im HVV eine positive Bilanz.

Wichtigstes Erfolgskriterium ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung der Bevölkerung im HVV-Gebiet, die der HVV Ende Januar bis Anfang Februar durchgeführt hat. Dabei zeigte sich, dass mit 93 Prozent der Befragten fast jeder das Alkoholkonsumverbot kennt. Die Zustimmung ist ebenfalls sehr hoch: 85 Prozent sind für das Verbot und wollen, dass es bleibt. Nur 12 Prozent der Befragten sind für die Abschaffung des Verbots.

Auch die Frage nach der Zufriedenheit mit der Durchsetzung des Verbots wird mehrheitlich positiv beantwortet. So sind 43 Prozent der befragten HVV-Nutzerinnen und -Nutzer uneingeschränkt zufrieden mit der Durchsetzung. Nur 5 Prozent der Befragten äußeren sich unzufrieden darüber, dass trotz des Verbots noch Alkoholkonsum stattfindet.

Eine positive Veränderung seit der Einführung des Verbots haben 34 Prozent der HVV-Nutzerinnen und -Nutzer wahrgenommen; sie führen vor allem weniger trinkende und betrunkene Fahrgäste, mehr Sauberkeit sowie verbesserte Atmosphäre und subjektive Sicherheit an. Da auch vor Verbotseinführung tagsüber kaum Probleme mit Alkoholkonsum auftraten, ist ein Blick auf die regelmäßig abends und nachts den HVV nutzenden Fahrgäste interessant: In dieser Kundengruppe stellen 52 Prozent eine positive Veränderung fest.

Neben den Befragungsergebnissen tragen die Erfahrungen der Unternehmen zum positiven Gesamtbild bei. So berichten die Sicherheitskräfte der Verkehrsunternehmen von deutlich weniger Alkoholkonsumenten und saubereren Zügen mit weniger leeren Flaschen und Flüssigkeitsresten auf dem Fußboden. Sogar im Fußballverkehr und bei Großveranstaltungen macht sich seit Einführung des Verbots ein verringerter Alkoholkonsum im HVV bemerkbar. Gleichwohl gibt es noch Fahrgäste, die das Verbot übertreten. Seit Einführung der Strafe in Höhe von 40 Euro am 1. Oktober 2011 wurde diese bis Ende Januar in 2.200 Fällen verlangt, in 2.950 Fällen wurden mündliche Verwarnungen ohne Strafe ausgesprochen.

Die Sicherheitskräfte der Verkehrsunternehmen verfügen über einen Ermessenspielraum und gehen bei der Durchsetzung des Verbots situationsabhängig und maßvoll vor. So steht beispielsweise im An- und Abreiseverkehr von Fußballspielen und Großveranstaltungen die Betriebssicherung im Vordergrund. Die wohlbedachte Herangehensweise ist ein wesentlicher Grund, weshalb es bisher zu keinen ernsthaften Auseinandersetzungen mit Alkoholkonsumenten gekommen ist. Zudem stellten Bundespolizei und Hamburger Polizei keinen erhöhten Einsatzbedarf aufgrund des Alkoholkonsumverbots fest.

Fazit: Die guten Erfahrungen nach einem halben Jahr bestärken den HVV und die Verkehrsunternehmen in ihrem Entschluss, den Alkoholkonsum in Fahrzeugen und Haltestellen im Interesse der Fahrgäste weiterhin zu unterbinden. Das Verbot ist von der großen Mehrheit der Kundinnen und Kunden erwünscht und trägt zu mehr Wohlbefinden und Sauberkeit im HVV bei.

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