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EVG gegen Einschränkung des Streikrechtes

28.03.12 (Allgemein) Autor:Stefan Hennigfeld

Alexander Kirchner, Vorsitzender der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) kritisiert die Forderung verschiedener Rechtsprofessoren, die im Auftrag der Carl Friedrich von Weizsäcker Stiftung vorgeschlagen haben, das Streikrecht bei Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge dahingehend zu beschränken, dass eine viertägige Vorankündigungsfrist Pflicht werden soll.

Kirchner: „Unter dem Vorwand, insbesondere kleine Spartengewerkschaften in ihre Schranken verweisen zu müssen, wird hier ein Generalangriff auf das grundgesetzlich geschützte Recht des Arbeitskampfes gestartet. Das ist ein massiver Eingriff in die Kampfparität, der durch nichts zu rechtfertigen ist.“ Nach Einschätzung der EVG wäre es bei einem Vorlauf von vier Tagen jedem Arbeitgeber möglich, die Dienstpläne so zu verändern, dass jeder Streik wirkungslos verpufft.

Die EVG verweist darauf, dass festgefahrene Tarifverhandlungen oftmals erst durch Streiks wieder in Gang gekommen sind. Kirchner: „Wenn die Arbeitgeber erkennen, dass es den Beschäftigten mit ihren Forderungen ernst ist, dann bewegt sich wieder was.“ Streik sei zwar das letzte Mittel, aber die Wichtigkeit dieses Instrumentes werden von den Juristen nicht erkannt.

Dazu komme, dass kein jemals in Deutschland geführter Arbeitskampf ernsthaft die Existenzen anderer gefährdet habe. Kirchner: „Es ist alles geregelt. Wir brauchen die Vorschläge der Herren Professoren nicht.“ Gleichzeitig warnte er vor eine Entsolidarisierung zwischen den Berufsgruppen. „In der Geschichte haben die Gewerkschaften immer dann die besten Ergebnisse für die Arbeitnehmer erreicht, wenn alle gemeinsam füreinander eingetreten sind.“

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