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GDL NRW ist erfreut über die Erfolge des Wettbewerbs im SPNV

06.02.12 (NWL, Verkehrspolitik, VRR) Autor:Stefan Hennigfeld

Der Bezirksverband Nordrhein-Westfalen der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ist zufrieden mit den Erfolgen des Wettbewerbs bei den Ausschreibungen Haardachse und S 5 / S 8. Man gratuliert der Deutschen Bahn zum Erfolg und begrüßt die laufenden Wettbewerbsverfahren ausdrücklich, insbesondere weil durch Ausschreibungsersparnisse ab 2016 eine Leistungsausweitung auf der Linie RE 42 finanziert werden kann.

Frank Schmidt, Bezirksvorsitzender der GDL in Nordrhein-Westfalen: „Trotz Verzicht auf die Fahrzeugfinanzierung des VRR war die DB Regio in der Lage, ein Angebot abzugeben, welches auf 15 Jahre die Arbeitsplätze der Arbeitnehmer sichert.“ Infolge des Verkehrsvertrages von 2003/2004 und dem von 2009, der im vergangenen Jahr vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden ist, habe es im VRR überdurchschnittliche viele Abbestellungen gegeben, wodurch die Arbeitsplätze der Eisenbahner gefährdet wurden. Das ist jetzt vorbei.

Schmidt: „ Wir begrüßen das Vergabesystem, auch wenn es in unseren Augen ein paar Schwachstellen hat, so ist hier jedoch der Arbeitsplatzabbau, wie er bei überteuerten Direktvergaben durch die daraus folgenden Abbestellungen droht nicht möglich und die Kollegen können jetzt für lange Zeit sicher in die Zukunft sehen.“

Der Gewerkschafter ist überzeugt, dass Wettbewerb im SPNV richtig ist und kündigt an, dass die GDL diesen politischen Weg weiter unterstützen wird. „Durch unsere Tariferfolge des letzten Jahres und die Einführung des Rahmentarifvertrages und des Betreiberwechseltarifvertrages braucht niemand mehr Existenzängste bei Ausschreibungen zu haben. Anders sieht das jedoch aus, wenn das Angebot gekürzt wird. Das war im VRR infolge einer völlig unwirtschaftlichen Direktvergabe jedoch über Jahre hinweg der Fall.“

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat im Winter 2010/2011 versucht, den rechtswidrigen Verkehrsvertrag von 2009 durch eine Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes nachträglich zu legitimieren, konnte dafür jedoch im Bundesrat keine Mehrheit erreichen; im Bundestag wurde das Thema nie debattiert. Noch immer fordert die rot-grüne Regierung in Düsseldorf, das Allgemeine Eisenbahngesetz zu ändern. Das jedoch lehnt die GDL ausdrücklich ab.

Darüber hinaus sind zahlreiche politische Entscheidungsträger der Ansicht, dass die von der rot-grünen Regierung angestrebte Gesetzesänderung das Abellio-Urteil nicht verhindert hätte. Neben einer Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) müsste man sowohl das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) als auch die Verdinungsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A) verändern. Derartige Forderungen stellt man in Düsseldorf jedoch nicht.

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