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    • Beobachter
      @ frank Wieso gibt es nicht eine europäische Zulassungsstelle für den Eisenbahnverkehr? Will man das etwa nicht harmonisieren? Dies ist eine Forderung, die seit seit...
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    • frank
      Wieso gibt es nicht eine europäische Zulassungsstelle für den Eisenbahnverkehr? Will man das etwa nicht harmonisieren?
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    • Fabian Henne
      Der Re7 hält doch bereits in Opladen. Leider antwortet Herr Reinkober auch hier nicht wirklich auf die Aussage mit den zusätzlichen Halten.
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    • Thomas Lammpe
      "Der Standardpreis sei ohnehin nur vorhanden, um abzuschrecken, man möge lieber auf Sparpreise ausweichen, wer eine Bahncard hat fährt billiger und was noch alles." Genau...
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    • frank
      Hoffentlich wird auch die S11 komplett zweistreckig und der Takt erhöht.
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VVO-Geschäftsführer Burkhard Ehlen in Netzbeirat berufen

17.01.12 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Der Geschäftsführer des Verkehrsverbundes Oberelbe (VVO), Burkhard Ehlen, hat heute im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Netzbeirates seine Ernennungsurkunde von Gerald Hörster, Präsident des Bonner Eisenbahnbundesamtes, erhalten. Er wird in den kommenden drei Jahren die Interessen der Aufgabenträger in diesem Gremium vertreten, das die DB Netz AG beim Ausbau und Erhalt der Eisenbahninfrastruktur berät.

Der Beirat besteht aus 16 Mitgliedern aus der gesamten Bahnbranche. Er soll die unabhängige Beratung der DB Netz AG sicherstellen und gewährleisten, dass die Interessen aller Nutzer bei der strategischen und strukturellen Entwicklung der Eisenbahnen des Bundes berücksichtigt werden. In der vergangenen Amtsperiode hat das Gremium unter anderem Empfehlungen zu den Themen Lärmvermeidung, Infrastrukturfinanzierung und Umgang mit Kapazitätsengpässen gegeben und damit Impulse für die Entwicklung der Schieneninfrastruktur gesetzt.

Ehlen: „Ich freue mich über die Ernennung in den Netzbeirat und werde mich als Vertreter der Region während meiner Amtszeit für die Interessen der sächsischen Aufgabenträger bei der Weiterentwicklung des deutschen Eisenbahnnetzes einsetzen.“ Die DB Netz AG hat eine umfassende Auskunfts- und Informationspflicht dem Netzbeirat gegenüber und das Eisenbahnbundesamt wacht darüber, dass die Empfehlungen berücksichtigt werden.

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