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Sozialticket kommt im VRS zum 1. März 2012

10.01.12 (Allgemein, Nordrhein-Westfalen) Autor:Jürgen Eikelberg

Der VRS-Zweckverband beschloss in seiner Verbandsversammlung einstimmig die Einführung eines verbundweiten Sozialtickets. Unter dem Namen „MobilPass“ werden zum 1. März 2012 rabattierte 4er- bzw. MonatsTickets in den Preisstufen 1a bis 5 für die Berechtigten angeboten.

Die Einführung war jedoch daran geknüpft, dass alle Mitgliedskörperschaften des VRS (die Städte Köln, Bonn und Leverkusen, der Rhein-Erft-Kreis, der Kreis Euskirchen, der Oberbergische Kreis, der Rheinisch-Bergische Kreis und der Rhein-Sieg-Kreis) der Anwendung des Modells zustimmen. Dies ist nun geschehen, mit der Stadt Köln votierte gestern Abend das letzte Verbundmitglied für die Einführung der 4er- und MonatsTickets Mobilpass. In Köln gibt es allerdings eine regionale Besonderheit: In Anlehnung an das bisherige KölnPass-Angebot beschloss der Hauptausschuss einen Preis von 31,80 Euro für das MonatsTicket MobilPass ausschließlich für das Stadtgebiet Köln (Preisstufe 1b). In den anderen Gebietskörperschaften dagegen kostet das MonatsTicket MobilPass analog zur unten stehenden Preistabelle in der Preisstufe 1b 34,50 Euro. Der entstehende Differenzbetrag wird in Köln von der Stadt ausgeglichen.

Das Sozialticket kann verbundweit genutzt werden. Der VRS-Zweckverband entschied sich – anders als beispielsweise der Nachbarverbund VRR – für eine verbundweite Lösung. Somit können die Berechtigten mit der hierfür erforderlichen Preisstufe zu jedem gewünschten Ziel fahren – auch über Stadt- und Kreisgrenzen hinaus. Das MonatsTicket MobilPass ist rund um die Uhr gültig, ausschließlich an Berechtigte für MonatsTickets MobilPass übertragbar und ermöglicht die Mitnahme von einem Erwachsenen sowie von bis zu drei Kindern (sofern berechtigt) sowie eines Fahrrades werktags ab 19.00 Uhr bzw. an Wochenenden und Feiertagen ganztags. Die 4er- und MonatsTickets MobilPass gelten nur im VRS-Verbundraum sowie der Stadt Monheim. Die Mittel für die Rabattierung des Tickets kommen aus einem Fördertopf des Landes.

Der MobilPass kann von folgenden Berechtigten erworben werden:

  • Empfänger von ALG II und Sozialgeld (SGB II),
  • Empfänger von Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie laufender Hilfe zum Lebensunterhalt von Einrichtungen (SGB XII),
  • Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerbergesetz,
  • Empfänger von Laufenden Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz.
  • Darüber hinaus sind in Köln auch die übrigen Inhaber des KölnPasses (Geringverdiener, Wohngeldberechtigte etc.) berechtigt, das Ticketangebot MobilPass zu nutzen.

Insgesamt gibt es im kompletten Verbundgebiet 340.000 Berechtigte. „Durch die Einführung des Mobilpasses bieten wir nicht nur regelmäßigen ÖPNV-Nutzern eine kostengünstige Alternative, sondern auch denjenigen, die eher selten Bus und Bahn fahren. Wir haben uns für das Sozialticket als Verbundlösung entschieden, weil Mobilitätsbedürfnisse nicht an Stadt- oder Kreisgrenzen halt machen. Das Nutzen von Bus und Bahn auch über örtliche Grenzen hinweg ist das Grundprinzip des Verbundgedankens“, so der VRS-Geschäftsführer, Dr. Wilhelm Schmidt-Freitag.

Auskömmlichkeit des Sozialticket ist garantiert. „Es war ein schwerer Prozess, ehe wir das Sozialticket in der jetzigen Form auf den Weg bringen konnten. Das lag einerseits daran, dass wir das verbundweite Modell mit den schon bestehenden Angeboten in Köln und Bonn kompatibel machen mussten. Andererseits, weil bei Gebietskörperschaften und Verkehrsunternehmen lange Zeit Zweifel an der Auskömmlichkeit des Sozialtickets bestanden. Diese Zweifel sind nun beseitigt, Mindererlöse sollen weder den Gebietskörperschaften noch den Verkehrsunternehmen entstehen“, erklärt der Vorsitzende der VRS-Verbandsversammlung, Karsten Möring.

4erTickets MobilPass sowie MonatsTickets MobilPass werden nur in Verbindung mit einem gültigen MobilPass, KölnPass oder Bonn-Ausweis und einem Lichtbildausweis nutzbar sein. Den entsprechenden Nachweis erhalten die Berechtigten bei ihrem zuständigen JobCenter oder Sozialamt. Im Frühsommer 2013 wird es nach Vorliegen der Verkaufsergebnisse eine Evaluation geben, auf deren Grundlage gegebenenfalls Korrekturen an der Konzeption vorgenommen werden können.

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