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Lokführer erhält Anklage wegen Zugunglück von Hordorf

03.01.12 (Sachsen-Anhalt) Autor:Sven Steinke

Fast ein Jahr nach dem schweren Zugunglück von Hordorf hat die Staatsanwaltschaft beim Magdeburger Landgericht, Anklage gegen den Lokführer des Güterzuges wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Das entsprechende Unfallgutachten kommt zu dem Schluss, dass der Unfall mit zehn Toten und 23 Schwerverletzten, durch menschliches Fehlverhalten seitens des Lokführers des Güterzuges verursacht wurde.

Bei dem Unfall war am späten Abend des 29. Januar 2011 auf der Strecke Magdeburg – Halberstadt, bei Hordorf, ein Güterzug der Verkehrsbetriebe Peine-Salzgitter (VPS) auf einen Personenzug des Harz-Elbe-Express der Veolia Verkehr Sachen-Anhalt gefahren. Beide Züge besaßen kurz vor dem Aufprall eine Geschwindigkeit von knapp 70 Km/h. Durch den Aufprall wurde der Triebwagen sehr stark deformiert und auf die Seite geworfen. Zehn Personen kamen dabei ums Leben, darunter der Triebfahrzeugführer und die Zugbegleiterin.

Der Lokführer der die schwerbeschädigte Güterzuglok steuerte, überlebte den Unfall mit schweren Verletzungen. Das Unfallgutachten sieht ihn als Unfallverursacher, weil dieser ein Halt zeigendes Signal überfahren und die Weiche auf den für den Personenzug reservierten eingleisigen Abschnitt aufgefahren hatte. Ein Fahrdienstleiter der Fahrgeräusche des Güterzuges wargenommen hatte, konnte mit Betätigung der Nothalttaste nur noch für eine Geschwindigkeitsreduktion beider Züge sorgen. Die Ursache für das Fehlverhalten des angeklagten Lokführers bleibt allerdings weiter unklar.

Erschwerend kam hinzu, dass der Streckenabschnitt zu dem Zeitpunkt noch nicht mit der weit verbreiteten Punktförmigen Zugbeeinflussung (PZB) ausgerüstet war, die ein überfahren des Halt zeigenden Signals mit großer Sicherheit verhindert hätte. Während das System im Westen Deutschlands durch die frühere Bundesbahn fast flächendeckend installiert wurde, bestehen in den neuen Bundesländern noch einige Lücken. Der Einbau des Systems wird zwar seit der Wende vorangebracht, aber bei Strecken bis 100 Km/h Höchstgeschwindigkeit sieht die Eisenbahnbetriebsordnung (EBO) keine Pflicht zum Einbau vor. Die Deutsche Bahn hat bereits kurz nach diesem tragischen Unfall reagiert und freiwillig ein Nachrüstungsprogramm bis Ende 2012 aufgelegt.

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