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Eisenbahn-Bundesamt genehmigt Baumfäll- und Verpflanzungsarbeiten im Stuttgarter Schloßgarten für das Projekt Stuttgart 21

26.01.12 (Stuttgart) Autor:Niklas Luerßen

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat heute für das Bahnprojekt „Stuttgart 21“ der Deutschen Bahn (DB) die hochumstrittenen Baumfällarbeiten im Mittleren Schloßgarten in Stuttgart genehmigt. Bis Ende Februar will die Bahn nun 100 Bäume fällen und 68 versetzen, da sie danach erst wieder im Oktober (Ende der Vegetationsperiode) damit beginnen dürfte. Bisher fehlte die artenschutzrechtliche Begleitplanung, weswegen die Polizei den Einsatz zur Räumung des Schloßgartencamps stoppte und bisher nur den Südflügel abriegelte.

Laut den vorliegenden Unterlagen seien aus Sicht des EBA die „naturschutzfachlichen Probleme untersucht und bewältigt“, die Bahn habe entsprechende Schutzmaßnahmen vorgesehen und außerdem wurden die örtlich zuständigen Naturschutzbehörden angemessen eingebunden.

Die Bahn besitzt im entsprechenden Bauabschnitt seit 2005 formal das Baurecht und kann deshalb mit den Maßnahmen beginnen, allerdings vorerst nur mit den sogenannten bauvorbereitenden Maßnahmen. Die Arbeiten am Grundwassermanagement (GWM) sind momentan VGH-gerichtlich gestoppt, da dieses eine nachträgliche Beteiligung des BUND angeordnet hat. Die Fällungen bleiben hiervon jedoch unberührt.

Nach Ansicht des BUND muss jedoch zuerst das Planänderungsverfahren für das GWM beendet sein, bevor Bäume gefällt oder versetzt werden dürfen. BUND-Landesvorsitzende Dr. Brigitte Dahlbender sieht deshalb „gute Chancen“, dass die Baumfällarbeiten per Eilantrag, der sofort und unverzüglich nach der EBA-Entscheidung beim VGH Mannheim eingelegt wurde, verboten werden. Dieser habe zwar zunächst keine aufschiebende Wirkung der EBA-Genehmigung, allerdings rechnet sie damit, dass der Polizeipräsident von Stuttgart, Thomas Züfle, ohne eindeutige Rechtslage keinen Polizeieinsatz durchführen würde.

Da es eines neuen Einsatzes für die Räumung des Schloßgartens bedarf – es müssten wieder Hundertschaften auch aus anderen Bundesländern angefordert werden – muss die Polizei erst mit der Vorbereitung des Einsatzes fertig sein. Aktuell gibt es also keinen gesicherten Termin für den unter Gegnern genannten „Tag X“ oder zumindest anfangs in Polizeikreisen verwendeten und von der Kontext-Wochenzeitung aufgedeckten Begriffs, der sogenannte „D-Day“.

Gestern gab es bereits vom Verwaltungsgericht per Ablehnung dreier Eilanträge von Gegnern gegen die von der Stadt erlassene Allgemeinverfügung, die ein Aufenthalts- und Betretungsverbot eines Teils des Mittleren Schloßgartens beinhaltet, grünes Licht für die Räumung des Camps, u.a. sobald das EBA die Baumfällungen genehmigen würde.

Dahlbender sieht nach der EBA-Entscheidung Zweifel, ob die Bahn den Artenschutz angemessen berücksichtigt hat. „Die Aufhebung des Fällverbots zum jetzigen Zeitpunkt ist im Spiegel der artenschutzrechtlichen Verhältnisse im Schlossgarten nicht angebracht. Wir sind enttäuscht, dass das EBA den in unserer Stellungnahmen vom vergangenen Dienstag vorgebrachten Argumenten nicht gefolgt ist. Die Bahn hat noch immer keine belastbaren Grundlagen vorgelegt. Der Vorschlag der Bahn für einen Maßnahmenplan, auf dessen Basis das EBA entschieden hat, ist nicht ausreichend.“

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