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Droht ein neuer Tarifkonflikt bei der Eisenbahn?

08.01.12 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg

Nachdem die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) mit immer neuen Streiks für einen Rahmentarifvertrag bei verschiedenen Eisenbahnunternehmen bis in den Dezember 2011 für Schlagzeilen sorgte und noch immer nicht alle Schlichtungsverhandlungen beendet sind, bahnt sich ein ähnlicher Konflikt zwischen den Gewerkschaften Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und GDL auf der einen, aber nicht gemeinsamen Seite, und mit der Deutschen Bahn AG auf der anderen Seite an. Es geht um einen Zukunft-Tarifvertrag, den die Gewerkschaften (zunächst) mit der Deutschen Bahn AG abschließen wollen.

Um das Problem zu verstehen, müssen wir allerdings erst in die Geschichte der Eisenbahnen Deutsche Bundesbahn und Deutsche Reichsbahn zurück blicken. Die Deutsche Bundesbahn war eine Behörde, die Deutsche Reichsbahn hatte in der DDR einen vergleichbaren Status. In beiden galt – wie in solchen Behörden üblich – eine so genannte „Besitzstandswahrung“, wenn die frühere Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden konnte. So wurde Mitarbeiter auf einen Posten versetzt, der eigentlich einer geringeren Besoldungsstufe entsprach, sie behielten aber ihr ursprüngliches Gehalt.

Begründet war dies mit der Fürsorgepflicht des Staates gegenüber seinen Beamten (wobei nichtbeamtete Angestellte das gleiche Privileg genossen).

So etwas gab und gibt es in der freien Wirtschaft nicht. Wenn der Hüttenarbeiter nicht mehr am Hochofen arbeiten konnte, hat der Arbeitgeber ihm als Goodwill einen Posten im Magazin oder als Pförtner angeboten, allerdings ohne die Zuschläge, die es am Hochofen gibt. Auch eine Frühverrentung, bei der der Arbeitgeber bis zum Erreichen des Ruhestandsalters den Ausgleich zum bisherigen Lohn zahlte, war eine soziale Maßnahme der Arbeitgeber.

Zwar haben die Beamten der Deutschen Bundesbahn ihren Status nicht verloren, die Fürsorgepflicht obliegt aber jetzt ihrem Dienstherrn, dem Bundesbahneisenbahnvermögen. Sie sind lediglich an die Deutsche Bahn AG ausgeliehen. Alle anderen Mitarbeiter, die nicht den Beamtenstatus hatten, sind normale Angestellte wie in jeden anderen Privatunternehmen auch.

Und dies schließt auch ein, dass es bei Berufsunfähigkeit die gleichen Abschläge zu erwarten sind, wie bei einem anderen Arbeitnehmer.

Dies wollen die Gewerkschaften mit einem Zukunft-Tarifvertrag nun ändern. Während die EVG für alle Beschäftigten des Konzerns spricht, beschränkt sich die GDL auf die Lokomotivführer. Dabei stehen für die EVG die Frage nach der Vereinbarkeit von Familie und Beruf  – ebenso wie die Forderung nach Beschäftigungssicherung, flexibler Übergänge in die Altersrente oder einem echten Jobticket – neben weiteren Themen im Mittelpunkt der Verhandlungen zum Zukunft-Tarifvertrag, den die EVG in diesem Jahr baldmöglichst mit der DB AG abschließen will.

„Wir werden erreichen, dass unsere Kolleginnen und Kollegen nachhaltig von den Veränderungen profitieren, die der Wandel auf dem Arbeitsmarkt mit sich bringt“, machten die EVG-Verhandlungsführer, Heinz Fuhrmann und Regina Rusch-Ziemba, deutlich. Und weiter: „Es muss sich gewaltig was ändern im DB Konzern“, stellten Fuhrmann und Rusch-Ziemba fest. Das Unternehmen müsse sich noch mehr um seine Mitarbeiter kümmern und Sorge dafür tragen, dass Arbeit nicht krank macht. Vielen, die vor dem Erreichen des Rentenalters ihren Arbeitsplatz gesundheitsbedingt aufgeben müssen, drohe die Altersarmut. Dies aber gelte es zu verhindern. Arbeitsbiografien seien deshalb erforderlich. Kollegen, die beispielsweise im Gleisbau tätig seien, würden diesen Job in der Regel nicht bis zum gesetzlichen Renteneintritt ausüben können. Deshalb müsse sich frühzeitig um Weiterqualifikation bemüht und den Betroffenen rechtzeitig gegen Ende ihres Berufslebens eine neue, körperlich weniger anstrengende Arbeit angeboten werden. Das sei ein ganz neuer Aspekt, der im Zukunft-Tarifvertrag (ZukunftTV) verhandelt werde.

Dabei geht die EVG von schwierigen Verhandlungen aus. Die Deutsche Bahn hätte noch nicht erkannt, welche Chancen sich aus diesem Vertragswerk böten. „Der Konzern ist offensichtlich noch zu unattraktiv – das wollen wir mit dem ZukunftTV, im Sinne der Beschäftigten, ändern, machten Heinz Fuhrmann und Regina Rusch-Ziemba deutlich.

Die GDL verfolgt nahezu identische Ziele. Auch ihr geht es darum, die Arbeitsplatzsicherheit ihrer Mitglieder zu stärken. „In der Struktur und den Zielen stimmen wir grundsätzlich überein“, so der GDL-Bundesvorsitzende Claus Weselsky nach den Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG und weiter: „Erste Priorität haben für uns dabei Schutzmechanismen, insbesondere die Regelungen im Falle einer unverschuldeten Fahrdienstuntauglichkeit von Lokomotivführern.“ Außerdem werden Regelungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zum Erhalt der gesundheitlichen Voraussetzung zur Ausübung des Berufs bis zum Eintritt in das Rentenalter und personalwirtschaftliche Steuerungselemente eine wichtige Rolle spielen.

Lebensphasenorientierte Berufsentwicklung und sozialadäquate Übergänge in neue Abschnitte des Berufslebens. Das seien die Kernthemen des Zukunftstarifvertrags mit der Deutschen Bahn. „Was so abstrakt klingt, hat handfeste Auswirkungen auf das Leben der Lokomotivführer“, so der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer Claus Weselsky und weiter: „Nicht nur aufgrund des demografischen Wandels ist es unerlässlich, dass die verschiedenen persönlichen Lebensphasen der Beschäftigten mit dem Berufsleben in Einklang gebracht werden können.“

Konkret ging es daher in den Verhandlungen am 5. Januar 2012 in Frankfurt am Main um: Regelungen im Falle einer unverschuldeten Fahrdienstuntauglichkeit von Lokomotivführern zu Umschulung, Weiterbildung und Arbeitsplatzgestaltung.

Was passiert nach Rationalisierungsmaßnahmen? Die Grundlagen dazu sind im Bundes-Rahmen-Lokomotivführertarifvertrag geregelt. Im Zukunftstarifvertrag sollen dazu Regelungen, wie Kurzarbeit, vereinbart werden.

Wie können individuelle Belange in der Phase der Familiengründung oder der Pflege von Angehörigen berücksichtigt werden? Hier geht es beispielsweise um besondere Schichtpläne und Kinderbetreuung. Wie können Arbeitnehmer in einer späteren Berufsphase noch tätig sein? Dabei ist beispielsweise eine Altersteilzeitregelung angedacht.

Auch personalwirtschaftliche Steuerungselemente sollen verhandelt werden. „Dies ist aufgrund des massiven Lokomotivführermangels notwendig“, so Weselsky. Schon beim Tarifabschluss im Frühjahr 2011 konnte die GDL im vergangenen Jahr die Einstellung von mindestens 420 auszubildenden Lokomotivführern festschreiben. Eingestellt wurden dann sogar rund 440. Weselsky: „Trotz der Komplexität der Themen wollen wir zügig und konstruktiv verhandeln und streben noch im April 2012 einen Abschluss an.“

Noch geht es um Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG, die auf Grund ihrer schieren Größe zu Zugeständnissen bereit sein wird. Was aber, wenn ein solcher Vertrag auf die Mitbewerber ausgedehnt werden soll? Zwar steht hinter vielen dieser Unternehmen ein Mutterkonzern, doch sie sind in relativ kleinen Strukturen organisiert und wirtschaftlich und finanziell autark. Viele haben gar keine Stellen für berufsunfähige- aber nicht arbeitsunfähige Mitarbeiter. Gerade die schlanke Organisation macht den Wettbewerbsvorteil dieser Unternehmen aus.

Auch im Hinblick auf den öffentlichen Nahverkehr muss man sich fragen, wie sich ein solcher Zukunft-Tarifvertrag für die Aufgabenträger auswirkt. Mit Sicherheit werden die Kosten steigen und bei gleichbleibenden Zuschüssen sind Leistungskürzungen sehr wahrscheinlich. Die rosa Brille der Gewerkschaften, dass die Unternehmen ja auf Gewinne verzichten könnten, hat wohl kaum jemand auf.

Nicht das die Forderungen der Gewerkschaften grundsätzlich falsch wären, aber Sozialpolitik kann nur bis zu einem gewissen Maß Aufgabe der Tarifvertragsparteien sein.

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