Deutsche Bahn fordert 0,00 Euro Fahrpreisnacherhebung
17.01.12 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg
Not macht erfinderisch – oder neues aus Schilda, so könnte man den Tatbestand beschreiben. Ein Ehepaar aus Leichlingen (NRW) wollten mit dem Zug nach Köln fahren. Sie lösten am Automaten eine Viererticket für die Hin- und Rückfahrt. Doch der Entwerter war außer Betrieb und sie konnten die Tickets nicht entwerten.
Um bei einer etwaigen Kontrolle einen Beweis zu haben, drehten sie kurzerhand ein Handyvideo, welches sie dann auch einen Zugbegleiter bei der Kontrolle zeigten. Der Kontrolleur war zwar ein wenig verblüfft, schrieb aber dennoch eine Fahrpreisnacherhebung. Er versprach aber, dass er den Vorfall entsprechend weiter leiten werde.
Nach einigen Tagen erhielt das Ehepaar Post von der Deutschen Bahn. „Wir bedanken uns für Ihre Mitteilung zu der Fahrpreisnacherhebung“, schreibt darin das Unternehmen. Man habe den Sachverhalt eingehend geprüft und festgestellt, „dass zum angegebenen Zeitpunkt tatsächlich eine Störung vorlag“. Dafür entschuldigt sich die Bahn, wirbt für Verständnis, dass es „trotz sorgfältiger Wartung unserer Geräte zu technischen Defekten kommen kann“, schreibt die Rheinische Post unter Berufung auf das betroffene Paar.
So weit, so gut. „Unsere Forderung reduzieren wir dementsprechend auf den regulären Fahrpreis von EUR 0,00. Wir bitten Sie diesen Betrag bis zum 19.1.2012 zu überweisen.“ Man danke schon jetzt für die termingerechte Erledigung.
Hierzu ein Tipp von Zughalt.de. An den Automaten und an den Entwertern auf den Bahnsteigen ist die Nummer des Geräts angebracht. Zusätzlich steht an den Automaten auch die Nummer der Servicezentrale der DB. Aus dem Festnetz 3,9 Cent, aus dem Mobilfunknetz maximal 14 Cent die Minute. Nummer des Automaten/Entwerters sowie Name nennen. Dies wird dann dort in der EDV erfasst und die Zugbegleiter/Kontrolleure können darauf zugreifen. Dann erfolgt auch keine Fahrpreisnacherhebung, wenngleich die Bahn den Ausfall natürlich überprüfen wird.