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Anschlag auf die Deutsche Bahn, Strommasten angesägt

18.01.12 (Süddeutschland) Autor:Jürgen Eikelberg

Unbekannt haben am Dienstag, den 17. Januar 2012 einen Oberleitungsmast der Deutschen Bahn zwischen Rohr und Filderstadt angesägt. Dadurch kam es auf den S-Bahn-Linien S 2 und S 3 zu mehrstündigen Beeinträchtigungen. Eine Streife der Bundespolizei hatte den angesägten Strommasten zuvor festgestellt und zur Sicherheit der Fahrgäste und des Bahnverkehrs die Streckensperrung veranlasst.

Es wurden Ermittlungen gegen Unbekannt aufgenommen, doch liegen Hinweise auf den oder die Täter zu Zeit nicht vor. Auch die Motivlage ist unbekannt.Der zwischen Rohr und Oberaichen stehende Oberleitungsmast wurde nicht gänzlich durchgesägt, dieser hielt sich noch an einer Strebe aufrecht. Das stählerne Abspannseil hatten die Täter bereits gekappt.

Bereits am Sonntag, den 15. Januar 2012, hatte ein umgesägter Fahrleitungsmast bei Goldberg (S-Bahn-Linie S1) zu einer mehrstündigen Behinderung des Zugverkehrs im Raum Böblingen geführt. Aufgrund dieses Vorfalls begann die Bundespolizei mit einer Absuche der Bahnstrecken im Großraum Stuttgart. Hierbei wurde der zweite angesägte Mast entdeckt und alle Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für den Betrieb der Bahn und die Fahrgäste getroffen. Die Bundespolizei geht nach dem jetzigen Stand der Ermittlungen davon aus, dass es sich um den oder die gleichen Täter handelt.

Bekennerschreiben oder ähnliche Hinweise auf Täter und Motiv wurden bislang nicht gefunden. Einen Bezug zu dem Protest gegen das Bahnprojekt S 21 möchte die Bundespolizei zum gegenwärtigen Zeitpunkt aber nicht herstellen. „Das entspricht nicht der Protestkultur der Projektgegner“, sagt Steffen Zaiser, Pressesprecher der für diesen Fall zuständigen Bundespolizeidirektion Stuttgart. Die zum Glück recht glimpflich verlaufenen Taten hätten jedoch erhebliche Folgen haben können. Von der Beschädigung und Entgleisung durchfahrender Züge bis hin zu den Gefahren durch die 15.000 Volt führende Oberleitung reicht das Ausmaß der durch die Täter verursachten Gefahren.

Die Bundespolizei ermittelt vor diesem Hintergrund auch in Richtung eines möglichen Verbrechenstatbestands, da die Täter bei dem Umsägen der Oberleitungsmasten möglicherweise auch in der Absicht gehandelt haben könnten, einen Unglücksfall herbeizuführen. Das Strafmaß für den gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr (§ 315 StGB) beträgt im Falle einer Verurteilung Freiheitsstrafe in Höhe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, im Falle des Verbrechens jedoch nicht unter einem Jahr. Die Bundespolizei hat umfassende Maßnahmen zur Spurensicherung und Tatrekonstruktion getroffen, um die Fälle aufzuklären. Des weiteren wird eine verstärkte Streckenüberwachung durchgeführt. Die Anzeige wird nach Abschluss der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart vorgelegt.

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