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VRR: Abfahren oder Umtauschen

29.12.11 (VRR) Autor:Jürgen Eikelberg

Trotz der Tarifanpassung zum 1. Januar 2012 können alte Tickets des Bartarifes noch bis zum 31. März 2012 benutzt werden. Ebenfalls möglich ist ein Umtausch der Fahrscheine bis zum 31. Dezember 2014. Dabei fällt keine Bearbeitungsgebühr an, der Kunde muss lediglich die Differenz zum Preis des neuen Tickets bezahlen.

Diese Regelung gilt im gesamten neuen Verbundraum. Mit der Schaffung des neuen gemeinsamen Tarifraumes von VRR und VGN sind die alten VRR-Tickets im Übergangszeitraum von drei Monaten in beiden Räumen gültig. Die alten Tickets der VGN können in diesem Zeitraum im bisherigen VGN-Raum abgefahren werden. Das „alte“ ZusatzTicket ist in diesem dreimonatigen Zeitpunkt sowohl als neues ZusatzTicket1 als auch als ZusatzTicket2 nutzbar.

Die Abfahrtsregelung gilt bis zum Betriebsschluss des 31. März 2012. Als Betriebsschluss gilt 03:00 Uhr des Folgetages. Monatskarten für Dezember 2011 sowie dazugehörige Aufpreise, zum Beispiel für die erste Klasse, gelten bis zum Betriebsschluss des 03. Januar 2012. Für den Monat Januar 2012 werden dann Monatskarten sowie die dazugehörigen Aufpreise nur noch zum neuen Preisstand vom 01. Januar 2012 ausgegeben. Informationen gibt es auch online und am Telefon Alle weiteren Infos über Abos, Preise und Umtausch gibt es auf der VRR-Homepage, in den VRR-KundenCentern oder telefonisch bei der „Schlauen Nummer für Bus und Bahn“ unter 0180 3 50 40 30 (Festnetz 0,09 €/Minute; Mobil maximal 0,42 €/Minute), die rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche erreichbar ist.

 

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