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Kein Einstieg ohne Billet

07.12.11 (Europa) Autor:Jürgen Eikelberg

Billets, so heißen die Fahrscheine/Tickets in  der Schweiz. Ab dem Fahrplanwechsel am 11. Dezember 2011 wird sich alles ändern. Nein, nicht die Bezeichnung, die bleibt, wie auch der „Perron“ für den Bahnsteig. Bisher konnten Kunden in der Schweiz ihr Billet im Zug lösen, auf jeden Fall  im „begleiteten Zugverkehr“ . Das geht aber ab dem Stichtag nicht mehr. Nunmehr müssen sie alle vor Fahrtantritt ein Billet erworben haben, auch im Fernverkehr.  Und wer das nicht beherzigt, dem drohen harte Strafen. 

Hintergrund ist das Phänomen, das die Zugbegleiter der Schweizer Bahnen oft nicht mehr nachkommen. Sie schaffen es nicht, jeden Fahrgast auf eine gültige Fahrkarte zu kontrollieren. Und dieses Phänomen nutzen offenbar eine nicht zu geringe Zahl der Fahrgäste aus. Kommt ein Zugbegleiter, zahlt er anstandslos den Fahrpreis, kommt keiner, freut er sich ins Fäustchen.

Natürlich beschert das der SBB einige Millionen Franken an Einnahmeausfällen. Um dem vorzubeugen, ist ein Einstieg auch in Fernverkehrszügen (IC/EC oder ICE) nur noch mit gültiger Fahrkarte erlaubt. Der Verband öffentlicher Verkehrsbetriebe (VöV) der Schweiz hat nun die Strafzahlungen bekannt gemacht.

Diese sind gestaffelt nach der Anzahl der „Schwarzfahrten“. Schon beim ersten mal kommen 90 Franken (72,80 Euro) auf den Fahrgast hinzu, sie steigern sich über 130 Franken (105 Euro) bei zwei und bis zu 180 Franken (145 Euro) drei „Schwarzfahrten“. Da die Erhebung nicht durch die Zugbegleiter erfolgt,  sondern per Rechnung, ist eine Erhebung der persönlichen Daten praktisch vorgesehen. Und ein Inkassobüro vergisst nicht so schnell.

Natürlich gib es auch „Rabatt“. Wer mit einem „teilgütigen“ Fahrschein unterwegs ist, also ohne Halbtax-Abo mit einem Halbtax-Billet, bekommt jeweils 20 Franken auf die Verfehlung gut geschrieben.

Nicht mitgeteilt wurde, was nach der dritten Verfehlung geschieht. Vermutlich aber ähnliches, wie in anderen Staaten – Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft wegen Beförderungserschleichung.

Das ist wesentlich mehr, als der „Bordpreis“ bei innerdeutschen Verbindungen, allerdings bleibt der unwissende Tourist verschont, wenn keine Missbrauchsabsicht vorzuliegen scheint. Doch ist er dabei auf die Kulanz der Zugbegleiter angewiesen.

Fazit: Kein Einstieg ohne gültiges Ticket.

 

 

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