Mofair kritisiert Fortsetzung der Bahnstromdiskriminierung durch DB Energie
01.11.11 (Allgemein) Autor:Stefan Hennigfeld
Der Privatbahnverband Mofair e.V. hat die von DB Energie bekannt gegebene Preistabelle für den Bahnstrom im Fahrplanjahr 2012 kritisiert. Sowohl die erneute massive Verteuerung des Grundpreises, also auch die anhaltenden Rabattregelungen, wonach es Höchstrabatte gibt, die nur die DB-eigenen Eisenbahnverkehrsunternehmen erreichen können, während private Anbieter diese selbst dann nicht erhielten, wenn sie alle gemeinsam als Einkaufsgenossenschaft auftreten würden.
Hans Leister, Geschäftsführer des Privatanbieters Keolis und Vizepräsident bei Mofair, hat keinerlei Verständnis für das Handeln von DB Energie: „Obwohl schon ein Kartellverfahren der Kommission gegen die DB wegen der Diskriminierung der Wettbewerber beim Bahnstrom läuft, setzt DB Energie die von den Wettbewerbern und der Monopolkommission beklagte Preisdiskriminierung der Wettbewerbsbahnen über Rabatte fort, als wäre nichts geschehen.“
Eisenbahnrechtlich sind derartige Mengenrabatte unzulässig, so heißt es bei Mofair. Die Bahnstromversorgung sei europarechtlich eine Annexleistung zur Trassenbereitstellung, die DB Energie nur deshalb umgehen könne, weil man sich als Energieversorger und nicht als Eisenbahninfrastrukturunternehmen bezeichnet, obwohl es als solches Bundeszuschüsse vereinnahmt. Der Bahnstromgrundpreis steigt um 4,2% zur Hauptverkehrszeiten, um 6,1% tagsüber und abends spwie um 7% nachts
Ein sehr kleines Zugeständnis gibt es bei der Vergütung von in die Oberleitung zurückgespeistem Bremsstrom. Während es derzeit zwischen 18,3% und 21,9% des Grundpreises für „frischen“ Bahnstrom gibt, wird es künftig 50% geben. Angesichts der Tatsache, dass weit über 90% an andere Bahnstromverbraucher zum vollen Preis weiterverkauft wird, hält Mofair diesen Betrag noch immer für zu gering. Das ist insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache zu sehen, dass bei der Deutschen Bahn überdurchschnittlich viele veraltete Triebfahrzeuge aus Bundes- und Reichsbahnproduktion unterwegs sind, die keinerlei Energierückspeisung betreiben. Die Anreize zur Anschaffung umwelt- und ressourcenschonender Züge sind für Mofair daher zu gering.
Leister: „Die Benachteiligung der Wettbewerbsbahnen beim Bahnstrom muss vom deutschen Gesetzgeber dringend unterbunden werden, von sich aus will der Bahnkonzern diese Diskriminierung offenbar ungerührt fortsetzen.“ Das sei vor allem deshalb wichtig, weil der Bezug von Bahnstrom durch andere Anbieter und die Durchleitung durch das Hochspannungsnetz von DB Energie nach wie vor wegen der hohen Durchleitungskosten und technischen Besonderheiten in der Praxis als unmöglich angesehen wird.
Der anderweitig bezogene Strom müsste nämlich passgenau zum Fahrplan bestellt werden, aber für den konkreten tatsächlichen Betriebsablauf zur Verfügung stehen, der von DB Netz bestimmt wird und oftmals durch Verspätungen gekennzeichnet ist. Bei Abweichungen vom geplanten Strombezugsfahrplan werden hohe Extra-Gebühren fällig, auch wenn die Abweichungen von DB Netz verursacht worden sind.
Bild: Deutsche Bahn AG