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Kulanzregelung wegen Streiks im Oktober

23.11.11 (Baden-Württemberg) Autor:Jürgen Eikelberg

Wegen des Streiks, zu dem die Gewerkschaft ver.di die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB), die END Verkehrsgesellschaft und die Städtischen Verkehrsbetriebe Esslingen (SVE) aufgerufen hatte, konnten VVS-Fahrgäste im Oktober 2011 an fünf (Stuttgart) bzw. vier (Esslingen) Tagen weder Stadtbahnen noch SSB-, END- und SVE-Busse nutzen. Um sich bei den Fahrgästen für diese großen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen, hat der VVS gemeinsam mit den betroffenen Verkehrsunternehmen nun eine Kulanzregelung geschaffen.

VVS-Fahrgäste können an allen vier Adventswochenenden, also am 26./27. November, 3./4. Dezember, 10./11. Dezember und 17./18. Dezember 2011, im gesamten VVS-Netz fahren und eine Person kostenlos mitnehmen, wenn sie:

  • ein persönliches Wochen-, Monats-, Jahres- , Firmen- oder StudiTicket aller Ticketgattungen (Jedermann, 9-Uhr-Umwelt, Senioren, Schüler, Auszubildende, Studenten, 14-Uhr-JuniorTicket) besitzen, das an diesen Wochenenden gültig ist und zusätzlich
  • einen Verbundpass besitzen, in dem mindestens eine der Tarifzonen 10, 20, 30 bis 39 oder „Netz“ eingetragen sind.

Wer mit dem JahresTicketPlus unterwegs ist, kann grundsätzlich am Wochenende netzweit fahren und eine Person mitnehmen. Diese Leistungen sind im regulären Ticketangebot bereits enthalten. Damit aber auch die TicketPlus-Fahrgäste einen Mehrwert haben, können sie an allen Adventswochenenden in der S-Bahn und den Zügen des Nahverkehrs in der ersten Klasse fahren. Dies gilt auch für die Personen, die mitgenommen werden.

Auch Personen mit Schwerbehindertenausweis inklusive Beiblatt mit gültiger Wertmarke können an den Adventswochenenden netzweit zusätzlich eine weitere Person mitnehmen.

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