HGK erhält Sicherheitsbescheinigung auch für die Niederlande
22.11.11 (Güterverkehr) Autor:Stefan Hennigfeld
Die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) erhielt vor einigen Tagen die Sicherheitsbescheinigung Teil B, so dass das im Schienengüterverkehr tätige EVU auch weiterhin direkt aus dem Rheinland in die Niederlande fahren darf. Dies gilt für das konventionelle Schienennetz von ProRail ebenso wie für die Eisenbahninfrastruktur von KeyRail, der Betuwe-Strecke von Zevenaar nach Kijfhoek und der Hafenbahnstrecke Kijfhoek – Maasvlakte.
Bereits im Juli hatte die HGK die EU-Richtlinie für Eisenbahnsicherheit erfolgreich umgesetzt und erfüllte als eines der ersten großen deutschen EVU alle Anforderungen an ein Sicherheitsmanagementsystem, mit dem umfassende Prozesse und Verfahren durchgängig dokumentiert werden. Man konnte dabei komplett auf kostspielige externe Hilfe verzichten: Sachverstand und Know-How der eigenen Mitarbeiter waren die Grundlage.
Das Unternehmen ist ein Joint-Venture der Stadtwerke Köln, der Stadt Köln und des Rhein-Erft Kreises. Es ist nach dem Duisburger Hafen der zweitgrößte Binnenhafenbetreiber Deutschlands. Zudem betreut das Unternehmen rund hundert Strecken Kilometer Eisenbahninfrastruktur, auf denen die Linien 16 und 18 der KVB bzw. SWB zwischen Köln und Bonn pendeln.