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Stuttgart 21: Gericht stoppt Arbeiten am Grundwassermanagement

06.10.11 (Stuttgart) Autor:Stefan Hennigfeld

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Deutsche Bahn die Arbeiten am Grundwassermanagement im Stuttgarter Schlossgarten bis auf weiteres stoppen muss. Eine Anfechtungsklage des Bundes für Umwelt- und Naturschutz (BUND) gegen eine Planänderung hat aufschiebende Wirkung, der Beschluss ist nicht anfechtbar.

Ergänzung von Niklas Luerßen: Die Umweltschützer haben damit einen vorläufigen Baustopp bei den Grundwasseraufbereitungsanlagen durchgesetzt, allerdings nur dort, wo sogenannte Bauplanänderungen vorgenommen wurden. Dieser Beschluss gilt bis zum Hauptsacheverfahren, wo geklärt werden muss, ob die Bauplanänderungen der Bahn rechtens sind oder nicht.

Bei diesem Verfahren geht es um die Zentralisierung der Aufbereitungsanlagen für das Grundwasser. Die Bahn hatte die ursprünglichen Pläne dahingehend abändern lassen, dass statt der vorher geplanten vier dezentralen nur noch eine zentrale Anlage am ehemaligen Busbahnhof eingerichtet werden soll. Diese mittlerweile fünfte Planänderung hatte das Eisenbahnbundesamt (EBA) genehmigt, jedoch war der BUND nicht angehört worden und deshalb vor Gericht gezogen. Nun dürfen vorerst keine weiteren Rohre verlegt werden, wie aus dem Eilbeschluss hervorgeht. Dabei spiele es auch keine Rolle, dass es sich nur um eine vorübergehende Behelfs-Baumaßnahme handelt, die danach wieder abgebaut wird, so der VGH.

Um 14 Uhr findet eine BUND-Pressekonferenz am Feldherrenhügel (Ostseite Grundwassermanagement) statt. Möglicherweise gibt es danach noch weitere Informationen, die dann auch hier ergänzt werden.

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