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Mobifair kritisiert selbständige Leihlokführer

10.10.11 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Der Verein Mobifair e.V., der sich für die Einhaltung von Arbeitnehmerinteressen im Bereich Eisenbahn und öffentlicher Verkehr einsetzt, kritisiert die Stellung „selbständiger“ Lokomotivführer, die sich als Ein-mann-Betrieb als eine Art selbständige Leiharbeitnehmer anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen anbieten.

Mobifair-Geschäftsführer Helmut Diener: „Solche Lokführerunternehmen sind rechtswidrig. Schon die Weitergabe von Eisenbahnverkehrsleistungen an diese Pseudo-Firmen verstößt gegen das Allgemeine Eisenbahngesetz. Für die Betriebssicherheit ist es unverantwortlich.“ Eine Zulassung solcher „Personaldienstleister“ als Eisenbahnverkehrsunternehmen ist nicht möglich, da niemand Lokomotivführer und Eisenbahnbetriebsleiter gleichzeitig sein kann.

Wenn jemand im Auftrag eines Eisenbahnverkehrsunternehmens unterwegs ist, so Helmut Diener, dann unterliegt er den Weisungen des jeweils zuständigen Eisenbahnbetriebsleiter – auch wenn er auf eigene Rechnung fahren sollte. „Damit ist keine Selbständigkeit mehr gegeben.“ Auch Stellungnahmen des Eisenbahnbundesamtes und des Bundesverkehrsministeriums zu dieser Sache bestätigen die Rechtsauffassung von Mobifair.

„Die einzige Möglichkeit, Lokführer legal zu beschäftigen, ist eine Festanstellung, ein befristetes Arbeitsverhältnis oder zur Not als Leiharbeitnehmer – aber niemals als Auftragnehmer für Verkehrsleistungen“. Vielen Eisenbahnunternehmen, die so genannte selbständige Lokführer beauftragen, sei die Rechtswidrigkeit jedoch gar nicht bewusst. Mobifair hat eine ganze Reihe dieser „Ein-Mann-Unternehmen“ ermittelt und formuliert ein klares Ziel: „Sie müssen vom Gleis!“

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