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Aufgabenträger in NRW kritisieren den Novellierungsentwurf zum ÖPNV-Gesetz

25.10.11 (Nordrhein-Westfalen, Verkehrspolitik) Autor:Sven Steinke

Mit der anstehenden Revision seines ÖPNV-Gesetzes möchte das Land Nordrhein-Westfalen zahlreiche Änderungen in den Gesetzestext einfließen lassen. Unter anderem möchte das Land die Mittelverteilung zwischen den Aufgabenträgern im Lande flexibler gestalten und Zuschüsse kürzen oder gar ganz streichen, wenn diese nicht im Landesinteresse arbeiten, besonders hervorgehoben wird hierbei der Rhein-Ruhr-Express (RRX) und die Schaffung von drei Gemeinschaftstarifräumen.

Mit dem geänderten Gesetzesentwurf möchte die rot-grüne Landesregierung dem Revisionsauftrag des seit 2008 bestehenden Gesetzes gerecht werden. Der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL), der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) und der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) kritisieren diesen allerdings in vielerlei Hinsicht.

Insgesamt entsteht der Eindruck, dass das Land die kommunalen Zweckverbände in ihrer Eigenverantwortung für den Nahverkehr einschränken möchte. So stellt sich beispielsweise die Frage, ob die Verhinderung des Abellio-Urteils im vergangenen Januar auch im Landesinteresse gestanden hätte, schließlich fordert der parlamentarische Staatssekretär des Landes NRW für den Bereich Verkehr, Horst Becker (Grüne), immer noch Direktvergaben im Nahverkehr ohne Einschränkungen zu ermöglichen.

Allerdings wird dieser Schuss nach hinten los gehen, weil die klammen Ruhrgebietskommunen beispielsweise für den VRR, als Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR), in unbegrenzter Höhe haften und somit die Sanktionsmöglichkeiten des Landes zum zahnlosen Tiger verfallen. Es drohen jedoch Machtkämpfe zwischen Aufgabenträgern und Land.

Das befürchtet man auch auf Gewerkschaftsseite. Frank Schmidt, Landesvorsitzender der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL): „Oberstes Ziel ist Verlässlichkeit. Da nutzen keine Dauerfehden zwischen Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen oder zwischen Aufgabenträgern und Politik. Die Nahverkehrsbesteller gibt es hier an Rhein und Ruhr doch gerade deshalb, damit man von der politischen Großwetterlage unabhängig ist. Der Verkehrsminister kann alle paar Jahre wechseln, aber die Besteller sichern Kontinuität. Deshalb müssen sie starke Institutionen sein. Ohne das Primat der Politik in Abrede stellen zu wollen, aber das Schienenverkehrsangebot darf nicht von kurzfristigen Wahlergebnissen abhängen.“

Schmidt: „Im Hinblick auf große Planungen wie etwa den Rhein-Ruhr-Express, aber auch wenn es um die Angebotssicherung im ganzen Land geht, ist die Frage der Betriebsfinanzierung vollständig ungeklärt. Andere Länder sind da auch deshalb erfolgreicher im SPNV, weil sie bereit sind, das Budget aus ihrem Haushalt aufzustocken. Mit der Kürzung der Regionalisierungsmittel durch den Bund erhielten die Länder Mehreinnahmen durch die Mehrwertsteuerhöhung, die wesentlich höher ausfielen als die Kürzung bei den Mitteln für den Nahverkehr. Das Geld, das früher in die Schiene floss, steht jetzt aber nicht mehr für den SPNV zur Verfügung. Hier sollte die Politik statt dessen ansetzen.“

Tatsächlich kommen sowohl von Verkehrsminister Harry Voigtsberger (SPD) als auch von Verkehrsstaatssekretär Becker ausschließlich Forderungen an den Bund. Man strebt sowohl eine stärkere Dynamisierung von 2,5% jährlich an (derzeit 1,5%) als auch eine Neuverteilung, wonach der Bund anderen Ländern Geld wegnehmen soll. Die Landesregierung ist nicht bereit, sich an der Finanzierung des Betriebs, beispielsweise beim Rhein-Ruhr-Express, zu beteiligen

„Das Abellio-Urteil bringt Rechtssicherheit und Transparenz“, sagt Frank Schmidt. „Es wäre in jeder anderen Branche völlig indiskutabel, dass öffentliche Aufträge mit einem Volumen von mehreren hundert Millionen oder gar Milliarden Euro ganz ohne ergebnisoffene Marktevaluierung ablaufen. Der SPNV ist da keine Ausnahme. Außerdem steht zu befürchten, dass die geplante Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes nicht ausreicht, sondern dass man auch ans Wettbewerbsrecht ran muss. Der Wettbewerb muss ins Laufen kommen. Die Landesregierung könnte sich ja beispielsweise mal für die Trennung von Netz und Betrieb einsetzen.“

Kritik an den „Sanktionsoptionen“ kommt auch vom NVR. In der neu eingeflossenen Regelung wird ein erhebliches finanzielles Risiko gesehen, zumal die Aufgabenträger beispielsweise bei der Umgestaltung der Tariflandschaft auf die Zustimmung der Verkehrsunternehmen angewiesen sind. Zum anderen ist nicht genau definiert was das Land genau unter einer stärkeren Zusammenarbeit zwischen den Aufgabenträgern versteht.

Daneben kritisiert der NVR das Vorhaben des Landes die Aufteilung der SPNV-Pauschale zur Finanzierung der Betriebskosten des SPNV zwischen den einzelnen Aufgabenträgern durch eine zusätzliche Rechtsverordnung zu flexibilisieren. Hierdurch gehe nach Ansicht des Zweckverbandes der Anreiz zur bestmöglichen Mittelbewirtschaftung verloren, außerdem entstehe dadurch ein wirtschaftliches Risiko für die Aufgabenträger, die sich an langlaufende Verkehrsverträge halten müssen.

Der NWL kritisiert die bisherige ungerechte Aufteilung der Investitions-Pauschale zur Finanzierung von kleinen Infrastrukturmaßnahmen. Der Raum Westfalen-Lippe der in NRW eine Fläche von 57 Prozent einnimmt und in dem 32 Prozent der Bürger leben werde mit einem Anteil von lediglich elf Prozent massiv benachteiligt. Auch hier möchten die Menschen beispielsweise neue und moderne Verknüpfungspunkte zwischen Bus und Bahn. Das Land ist hingegen ist der Meinung, dass sich die Pauschale in ihrer bestehenden Form bewährt habe und diese deshalb wie bisher in selber Höhe weiter auszahlen.

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