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VRR: Sozialticket kommt

15.09.11 (VRR) Autor:Stefan Hennigfeld

Zum 1. November wird im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) das Sozialticket eingeführt. Arbeitslose und Menschen mit geringem Einkommen haben Anspruch, das Ticket 1000 in der Preisstufe A für knapp 30 Euro im Monat zu erwerben. Der Kunde spart dadurch etwas mehr als zwanzig Euro. Es ist zunächst auf 14 Monate bis zum 31. Dezember 2012 begrenzt. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt dafür 30 Millionen Euro bereit.

Für das Sozialticket ist eine spezielle Trägerkarte vorgesehen, die von den zuständigen JobCentern und städtischen Ämtern ausgegeben werden. Wer eine solche vorlegen kann, weist damit dem Vertriebsmitarbeiter die Anspruchsberechtigung nach. Allerdings hat es den Nachteil, dass jeder Busfahrer und jeder Fahrkartenkontrolleur sofort erkennt, dass es sich um ein Sozialticket handelt. Ein Nachteil?

Dazu VRR-Sprecherin Sabine Tkatzik: „Es bedurfte einer Lösung, um die Anspruchsberechtigung dem Verkehrsunternehmen gegenüber möglichst unkompliziert nachweisen zu können. Durch diese Trägerkarte, ähnlich wie bei Monatstickets mit Wertmarken, ist dies gelungen. Dadurch lässt sich nicht vermeiden, dass es als Sozialticket zu erkennen ist. Die Verkehrsunternehmen und deren Betriebsangehörige sind jedoch, wie im Umgang mit allen Kundendaten, selbstverständlich zu absoluter Diskretion verpflichtet.“

Als Chipkarte kommt ebenfalls zum ersten mal ein neues Modell zum Einsatz, das den Titel „meinTicket“ trägt. Auch das ist für jeden, der Ahnung hat, sofort als Sozialticket erkennbar. Aber nur vorübergehend. Tkatzik: „Mittelfristig ist vorgesehen, die unterschiedlichen Designs für Ticket 1000, Ticket 2000 und die vielen anderen Abomodelle aufzugeben und die verschiedenen Tickets auf den Chipkarten mit der meinTicket-Aufschrift abzulegen. Das Sozialticket ist hier als neues Modell das erste, das dieses Design erhält.“

Im Jahr 2008 gab es in der Stadt Dortmund erstmals ein Sozialticket für 15 Euro, mittlerweile beträgt der Preis etwas über 30 Euro, allerdings nur in der 9 Uhr Version. Es kommt zustande, indem das Dortmunder Arbeitsamt bei den Stadtwerken Dortmund als Großkunde auftritt und den Mengenrabatt an die Inhaber des Sozialtickets weitergibt. Diese Regelung erfolgt jedoch unabhängig von VRR und Landesregierung.

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