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RSE-Betriebsgenehmigung für Westeifelbahn abgelehnt

13.09.11 (Rheinland-Pfalz) Autor:Niklas Luerßen

Die Rhein-Sieg-Eisenbahn (RSE), die bereits mit Erfolg Bahnstrecken wie die Wiehltal- und Ilztalbahn wieder in Betrieb genommen hatte und sich aktuell um die Nord-Süd-Verbindung (Bremen -) Bassum – Sulingen – Rahden (- Biefeleld) bemüht, wollte auch die Westeifelbahn zwischen Gerolstein und Prüm übernehmen und in Betrieb nehmen. Doch daraus wird vorerst nichts, das rheinland-pfälzische Verkehrsministerium hat den Antrag für eine Betriebsgenehmigung abgelehnt.

Letztes Jahr hatte die RSE eine Betriebserlaubnis beim damaligen Verkehrsministerium Mainz beantragt. Lange Zeit tat sich nichts, doch nun hat das Ministerium nach mehrmonatiger Prüfung den Antrag abgelehnt. Zu den Gründen will man sich vorerst nicht äußern. Daniel Preis, Eisenbahnbetriebsleiter der RSE, vermutet, dass entgegen dem Koalitionsvertrag der Erhalt von Schienenstrecken wohl nicht gewollt sei. Dies bestätigt auch der Trend, der sich bei der östlichen Hunsrückquerbahn Langenlonsheim – Hahn vor einigen Tagen anzubahnen scheint. „Aus nichtigen Gründen“ sei der Antrag abgelehnt worden, doch auch er will sich nicht zu den genauen Gründen äußern. In anderen Bundesländern seien ähnliche Vorhaben jedenfalls „ohne weitere Nachfragen“ akzeptiert worden.

Es wird nun der Rechtsweg beschritten und eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Mainz als Gerichtsstand für die Landesregierung eingereicht. Man sei entschlossen, notfalls bis zur letzten Instanz zu gehen. Mit der Ablehnung der Betriebsgenehmigung sei jedoch nicht über die Freistellung von Bahnbetriebszwecken nach §23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) entschieden worden – was die Verbandgemeinde Prüm und die Stadt Gerolstein beantragt hatten – wie Preis ausdrücklich betonte. Dieses sei notwendig, um die Gleise zu entfernen und darauf einen Radweg anzulegen.

Der Bürgermeister von Prüm, Aloysius Söhngen, begrüßte die Entscheidung, da damit der politische Wille der jeweiligen Gremien der beiden Gemeinden unterstützt würde, einen Radweg auf der bisherigen Bahnstrecke anzulegen und räumt dem anhängigen Gerichtsverfahren keine großen Chancen ein. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung werden allerdings weder Eisenbahn noch Radweg kommen.

Es ist allerdings fraglich, ob die optimistische Einschätzung des Bürgermeisters geteilt werden kann. Die RSE hatte sich bereits im Kampf um die Wiehltalbahn einen Namen zumindest in der Eisenbahnszene gemacht und vor einigen Jahren mehr als ein Dutzend Gerichtsprozesse geführt, die sämtlichst zumindest in der jeweiligen Entscheidungsinstanz gewonnen wurden. Dabei wurde auch die Rolle des AEG gestärkt und entschieden, dass der Besitzer der Eisenbahnanlagen auch gegen seinen Willen Bahnverkehr dulden müsse, so lange die Strecke nicht rechtskräftig von Bahnbetriebszwecken freigestellt wurde.

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