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Monopolkommission kritisiert Wettbewerbssituation auf der Schiene

21.09.11 (Verkehrspolitik) Autor:Sven Steinke

In einem heute vorgestellten Sondergutachten beleuchtet die Monopolkommision die Wettbewerbssituation auf der Schiene. Dabei kamen die Gutachter zu dem Schluss, dass sich der Wettbewerb im Schienenverkehr nur langsam entwickelt und weiterhin Wettbewerbsdefizite für die Konkurrenten der Deutschen Bahn bestehen. Das Beratungsgremium der Bundesregierung bemängelt vor allem die vorherrschende Stellung der Deutschen Bahn in allen Segmenten und die Rahmenbedingungen.

Mit dem Gutachten möchten die Wettbewerbsexperten die Defizite im Wettbewerb auf der Schiene aufzeigen und durch mehr Wettbewerb das Verkehrsangebot für die Kunden attraktiver gestalten. Der Vorsitzende der Monopolkommision Jutus Haucap, sieht die politischen Entscheidungsträger in der Pflicht für faire und stabile Wettbewerbsbedingungen zu sorgen.

Im Regulierungsrahmen werden durch das Gutachten erhebliche Defizite aufgezeigt. So fehlt der Leitungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV), aus der die Deutsche Bahn pauschal Mittel zum Infrastrukturerhalt erhält, eine Anreizregulierung die für eine effiziente Netzbewirtschaftung sorge. Außerdem fordert das Gremium klare Vorgaben zur Nutzung von Serviceeinrichtungen durch Dritte, wie Rangierbahnhöfe oder Wartungseinrichtungen.

Weiter wird eine vollständige Trennung der Transport- und Infrastruktursparten der Deutschen Bahn gefordert. Durch die integrierte Struktur wird großes Diskriminierungspotenzial für Wettbewerber bei der Nutzung des Schienennetzes, Bahnhöfen und anderen Einrichtungen gesehen. Außerdem würde so eine Gewinnabführung innerhalb des DB-Konzerns unterbunden. Dazu wird eine staatliche Netzgesellschaft vorgeschlagen die unabhängig von der privatisierten Transportholding operiert.

Die Deutsche Bahn widerspricht, wenn auch nur sehr kurzatmig, und verweist darauf, dass in Ländern mit getrennter Netz- und Transportverwaltung die Kosten stark angestiegen sind. Allerdings verzeichnen die Nutzungsentgelte für die Infrastruktur der Deutschen Bahn in den letzten Jahren auch eine sehr hohe Steigerungsrate, die nicht alleine durch inflationäre Einflüsse begründet werden kann. Weiter schreibt der Konzern, dass die Wettbewerbsintensität weniger von der Struktur als von den Rahmenbedingungen abhänge.

Für die Bahnstromversorgung wird eine Anpassung der Vorschriften des Energierechts an den Bahnsektor durch die Kommission gefordert, da aktuell unklar sei, ob eine kürzlich getroffene Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zur Regulierung der Durchleitungsgebühren, Verbesserungen für die Wettbewerber bringe.

Der derzeitige deutschlandweite DB-Tarif im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) soll nach den Vorstellungen der Gutachter durch einen unabhängigen Tarifverbund abgelöst werden. In diesem hätte kein Unternehmen eine dominierende Stellung und die Aufgabenträger des Nahverkehrs mehr Einfluss. Außerdem wird für den SPNV keine Lockerung der aktuellen Vorgaben zur Direktvergabe gefordert.

Die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde soll nach den Vorstellungen der Monopolkommision mehr Kompetenzen zur Gewährleistung eines effizienten und diskriminierungsfreien Wettbewerbs erhalten. So muss die Behörde auch Marktbeobachtungen ohne konkreten Missbrauchsverdacht durchführen können und stärker in die Überwachung der Trassenvergabe eingebunden werden.

Darüber hinaus fordert man bei Verkehrsvergaben im Nahverkehr im Regelfall Wettbewerb. Nur in Ausnahmefällen solle es Direktvergaben geben, „wenn dadurch gesamtwirtschaftliche Vorteile bestehen und der Wettbewerb gefördert wird. Eine restriktive Handhabung von Direktvergaben ist auch im Hinblick auf die Rechtssicherheit bezüglich der beihilfen- und vergaberechtlichen Situation geboten.“

Den Forderungen, wie sie u.a. vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) kommen, eine neue Rechtsgrundlage für Direktvergaben zu schaffen, erteilt die Monopolkommission eine klare Absage. Statt dessen sollten die Anforderungen an das Rollmaterial marktgängiger werden, um Wiedereinsatzmöglichkeiten für gebrauchtes Rollmaterial zu schaffen. Darüber hinaus wird ein gemeinsamer Tarif gefordert, bei dem kein EVU eine „dominierende Stellung“ besitzt.

Das vollständige Gutachten haben wir hier für Sie verlinkt: Bahn 2011: Wettbewerbspolitik unter Zugzwang

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