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Ermittlungen gegen Zugchef wegen fahrlässiger Körperverletzung eingestellt

07.09.11 (Fernverkehr) Autor:Jürgen Eikelberg

Im Sommer 2011 fielen in den Zügen der Deutschen Bahn viel zu häufig die Klimaanlagen aus. In einem Fall endete es für einen Teil der Reisenden dramatisch. In einem Zug von Berlin über Hannover nach Köln kam es im Juli 2010 zu einem Totalausfall der Klimaanlage. Der Zugbegleiter hatte den Zug mit defekter Klimaanlage in Hannover übernommen und den Mangel nicht abstellen können. Der Zug ist dann mit defekter Klimaanlage von Hannover weiter gefahren sein und erst in Bielefeld wieder angehalten.

Neun Jugendliche wurden damals wegen der Hitze ins Krankenhaus gebracht, einige hatten Infusionen erhalten. Insgesamt waren 27 Schüler medizinisch versorgt worden. Zeugen berichteten später, dass in dem Zug mehrere ältere Menschen zusammengebrochen seien und in den Gängen gelegen hätten. Eine Mutter habe aus Panik und Verzweiflung versucht, ein Fenster mit dem Nothammer einzuschlagen, weil ihr kleiner Sohn nach Luft rang.

Wegen dieser Vorfälle hatte die Staatsanwaltschaft Bielefeld gegen einen Zugchef der Deutschen Bahn wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Das Verfahren ist nach Informationen der Neuen Westfälischen Zeitung nun eingestellt worden.

Nach Ansicht der Ermittler hat der Zugbegleiter jedoch richtig gehandelt. Die Gesundheitsbeschwerden der Fahrgäste seien erst nach Abfahrt des Zuges aufgefallen. Auf freier Strecke wäre ein Ausstieg aber zu gefährlich gewesen. An allen anderen Bahnhöfen vor Bielefeld seien die Bahnsteige zu kurz gewesen, um bei sämtlichen Waggons einen sicheren Ausstieg zu gewährleisten. Daher habe die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen nun eingestellt.

Natürlich ist ein Halt auf freier Strecke nicht möglich, aber sowohl in Herford als auch in Minden sind die Bahnsteiglängen ausreichend, um auch einen zweiteiligen ICE dort halten zu lassen. Planmäßig hält der ICE 656 von Berlin-Ostbahnhof nach Köln, der Berlin um 4:25 Uhr verlässt in Hannover um 6:18 Uhr, aber auch in Minden um 6:49 Uhr und in Herford um 7:08 Uhr. Ankunft in Bielefeld ist um 7:18 Uhr (alle anderen ICE auf der Linie halten nicht in Minden und Herford). Also kann es an der mangelnde Bahnsteiglänge nicht liegen und die Hilfe hätte schon rund 30 Minuten vorher erfolgen können bzw. wäre gar nicht notwendig geworden. Hier hat die Staatsanwaltsaltschaft schlampig recherchiert. Hinzu kommt, dass zwei Kurse der vorherigen ICE Linie von Berlin nach Köln wegen gleicher Probleme in Hannover unplanmäßig endeten.

Bei den Eisenbahnen entscheidet der Zugchef aber nicht allein, über ihm steht die Transportleitung. Und wenn diese entscheidet, dass ein Ausfall der Klimaanlage keinen Ersatzzug oder einen (Teil)Ausfall rechtfertige, muss der Zugchef den Zug abfahren lassen.

Die Entscheidung, ob der Zug an Unterwegsbahnhöfen halten darf, obliegt dem Fahrdienstleiter, der naturgemäß nicht im Zug ist und daher die Situation nicht überschauen kann. Sicher wird der Fahrdienstleiter darauf achten, das durch den unplanmäßigen Halt nicht Bahnsteige blockiert werden, die für andere Züge vorgesehen sind.

Strafrechtlich ist die Einstellung des Verfahrens gegen den Zugchef in dem Geflecht der Zuständigkeiten sicher richtig. Ob diese Zuständigkeiten aber im Sinne der Bahnkunden sind, darf hinterfragt werden. Hier ist noch viel Arbeit zu leisten, um das System Bahn von Beamtenstrukturen zu befreien, und das auf allen Ebenen.

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