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Deutschland und die Schweiz vereinfachen grenzüberschreitenden Schienenverkehr

26.09.11 (Europa) Autor:Stefan Hennigfeld

Deutschland und die Schweiz werden zukünftig ihre Zulassungsverfahren für Eisenbahnfahrzeuge gegenseitig anerkennen. Ein entsprechendes Abkommen haben das Eisenbahnbundesamt aus Deutschland und das Bundesamt für Verkehr aus der Schweiz in der vergangenen Woche in Lugano unterzeichnet.

Dadurch wird ein Memorandum of Understanding (MoU), das die Verkehrsminister aus den Niederlanden, Deutschland, der Schweiz, Österreich und Italien im Jahr 2007 unterzeichnet haben, konkretisiert. Darauf aufbauend wurden nun Rahmenbedingungen für die Inbetriebnahmegenehmigung von Eisenbahnfahrzeugen und gemeinsame technische Anforderungen bekannt gegeben.

Die ineffiziente Doppelprüfung zahlreicher Punkte wird somit künftig vermieden, was den Aufwand für den Antragsteller reduziert. Der Zugang zur Eisenbahninfrastruktur in der Schweiz bleibt dabei an die Ausstellung einer Konformitätsbescheinigung durch den Infrastrukturbetreiber der jeweiligen Strecke gebunden, ebenso müssen schweizer Fahrzeuge weiterhin die Bestimmungen der DB Netz AG erfüllen. In beiden Ländern werden jährlich zwischen fünfzig und hundert Fahrzeuge für das jeweilige Nachbarland zugelassen. Bislang dauerte ein solches Verfahren etwa ein Jahr.

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