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Lärmsanierung in Neuss, Dormagen und Köln

06.08.11 (Allgemein) Autor:Test Kunde

Lärm macht krank, das ist keine neue Weisheit. Schienenlärm ist besonders unangenehm und wenn man ihm ständig ausgesetzt ist, wird es durch die Gewöhnung nicht besser. Aus diesem Grund hat der Bund das Programm „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“ auf den Weg gebracht. Im Rahmen dieses Programms wurden in Abstimmung mit den Stadtverwaltungen in Neuss, Dormagen und Köln die Gebäude und Wohnungen ermittelt, die den zulässige Lärmgrenzwert überschreiten und vor 1974 erbaut wurden. Somit sind diese Häuser nach den gültigen Richtlinien zur Lärmsanierung förderfähig für passiven Schallschutz, z.B. dem Einbau von Schallschutzfenstern.

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In Neuss sind es 100, in Dormagen 50 und in Köln 1.000 Wohnungen. Aktuell erhalten die betroffenen Eigentümer durch ein beauftragtes Ingenieurbüro die erforderlichen Unterlagen, um ihre Teilnahme am Programm anzumelden. Nach Rückantwort wird zur Beurteilung der Lärmsituation in den Wohnräumen ein Vor-Ort-Termin vereinbart. Als Resultat erhalten die Eigentümer anschließend eine schalltechnische Objektbeurteilung kostenlos zugesendet. Auf dieser Basis entscheidet der Eigentümer über eine mögliche Realisierung. Der Bund übernimmt 75 Prozent der förderfähigen Kosten. In Köln werden die Unterlagen wegen der großen Menge Abschnittweise bis zum Frühjahr 2012 versendet.

In Neuss und Dormagen werden die Maßnahmen zum passiven Schallschutz bis 2013 durchgeführt, in Köln wird es erst 2014 beendet sein. Dort sind sind Gebäude an den Bahnstrecken in den Stadtteilen u.a. Worringen, Mülheim, Nippes und in der Innenstadt entlang des Westrings betroffen.

Seit 1999 wird das Lärmsanierungsprogramm von der Bundesregierung gefördert. Damit wurde erstmals die finanzielle Möglichkeit geschaffen, Schallschutzmaßnahmen auch im bestehenden Schienennetz umzusetzen. Aktuell stehen dem Programm jährlich Haushaltsmittel in Höhe von 100 Millionen Euro zur Verfügung. Bei der Lärmsanierung handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Bundes. Bundesweit sind aktuell in 1.140 Ortslagen Lärmsanierungsmaßnahmen in Planung, im Bau oder bereits abgeschlossen. Gefördert werden neben Schallschutzwänden auch schalldichte Fenster und Lüfter an Gebäuden entlang von Bahnstrecken. In Einzelfällen werden auch Dämmungen der Außenfassaden und Dächer teilfinanziert. Der Eigenanteil von 25 % der Kosten ist vom Eigentümer zu tragen, da die Maßnahmen immer mit einer Wertsteigerung des Gebäudes verbunden sind.
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