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Keolis-Einigung: GDL ist von wesentlicher Forderung abgerückt

16.08.11 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg

Schon sehr früh im Tarifkonflikt zwischen der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) und den Privatbahnkonzernen der früheren G 6 (Abellio, Benex, Hessische Landesbahn, Keolis, Netinera und Veolia Transdev) hat die Gewerkschaft stets betont, dass Keolis mit der Marke Eurobahn in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen von Streiks ausgenommen ist, da man dort „gute Verhandlungen“ führt.

Das hatte zunächst einmal die Folge, dass die streikbedingten Zugausfälle und -verspätungen bei der Eurobahn nur wenige Tage zu spüren waren – dafür war die Streikbeteiligung dort aber auch von Anfang an recht hoch. Von einem nicht geringen Teil der Maximalforderungen ist die GDL dabei jedoch abgerückt.

So forderte man bislang stets ein Berufseinstiegsverbot für Hauptschulabsolventen. Es solle dadurch zwar keine Entlassungen geben, eingestellt werden dürften jedoch nur Leute, die mindestens über einen Realschulabschluss verfügen. Diese Forderung wäre weit über die gesetzlichen Regelungen in der Triebfahrzeugführer-Verordnung hinausgegangen. Dort ist lediglich ein Sekundarabschluss festgeschrieben.

In der jetzt abgeschlossenen Vereinbarung mit Keolis ist die Rede davon, dass „vorzugsweise“ Realschulabsolventen eingestellt werden müssen. Für Keolis-Chef Hans Leister sind somit auch andere Lebensläufe denkbar. Ein früherer Hauptschüler kann daher auch weiterhin Triebfahrzeugführer werden.

Die dahinterstehende Absicht der GDL war leicht erkennbar: Natürlich sagt ein Schulabschluss, der bei Quereinsteigern womöglich Jahrzehnte zurückliegt, nichts über die Fähigkeiten im Beruf aus. Hier ist die Ausbildung viel wichtiger. Die Gewerkschaft wollte einen künstlichen Lokführermangel schaffen, indem viele potentielle Bewerber von vornherein ausgeschlossen wären. Hier hätte man die eigene Position auf Kosten der Gesellschaft gestärkt. Das ist nicht gelungen.

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