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HGK setzt Sicherheitsmanagementsystem nach EU-Richtlinie um

05.08.11 (Allgemein) Autor:Sven Steinke

Das Eisenbahnbundesamt (EBA) hat der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) als eines des ersten großen Eisenbahnverkehrsunternehmen in Deutschland bestätigt, dass sie über die „Sicherheitsbescheinigung Teil A und Teil B“ verfügt. Die HGK hat damit ihr Sicherheitsmanagement erfolgreich an die neue EU-Verordnung angepasst. Die Anwendung der EU-Sicherheitsrichtlinie EG 2004/49/EG ist im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen mit internationalen Verkehren festgeschrieben.

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Ein internes Team arbeitet seit Mitte 2010 intensiv an der Umsetzung der Vorgaben, wie einem Sicherheitsmanagementsystem in dem umfassende Prozesse und Verfahren dokumentiert werden müssen. Paul Schuhmacher, Leiter der HGK-Cargo-Sparte, verzichtete bei der Erarbeitung auf externe Berater und nutzte stattdessen das interne Know-How seiner Mitarbeiter. Die Sicherheitsbescheinigung ermöglicht der HGK die Teilnahme am nationalen und internationalen Güterverkehrsmarkt, zudem macht sie die Sicherheitskriterien der Eisenbahnverkehrsunternehmen innerhalb der Europäischen Union verglaichbar.

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