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Deutsche Bahn klagt gegen die Europäische Kommission

19.08.11 (Allgemein) Autor:Test Kunde

Die Deutsche Bahn verlangt von den Wettbewerbern auf der Schiene einen höheren Bahnstrompreis als von den konzerneigenen Verkehrsunternehmen. Dies war Anlass für eine Beschwerde des Interessensverbandes der Wettbewerbsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr in Deutschland „mofair“ bei der EU-Kommission. Für die  europäische Kartellbehörde war dies im Frühjahr dieses Jahres Anlass für eine Hausdurchsuchung bei DB-Dienststellen.

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Nunmehr hat die Deutsche Bahn, wie aus dem Amtsblatt der Europäischen Union (Rechtssache T-289/11) hervorgeht, die Europäische Kommission verklagt, weil sie sich im Zuge der Hausdurchsuchung durch die europäischen Kartellbehörden ungerecht behandelt fühlt. Die DB beantragt die Rückgabe aller bei der Hausdurchsuchung beschlagnahmten Dokumente und de facto die Einstellung des Verfahrens, weil die Informationen der Kommission durch eine angeblich unzulässige Hausdurchsuchung gewonnen wurden.

Wie mofair darlegt, handele es sich bei der DB um einen marktbeherrschenden Staatskonzern, für die gewisse Schutzrechte nicht anwendbar seien.

Die DB verlangt als Monopolist bei der Bahnstromversorgung von den Wettbewerbern einen höheren Preis als von den eigenen Konzerntöchtern, was auch von der Deutschen Bahn nicht widersprochen wird. Begründet wird dies mit Mengenrabatten an die Konzernschwestern. Selbst wenn alle Mitbewerber sich zu einer Einkaufgenossenschaft zusammenschlössen, würde dies nicht ausreichen, die für einen Rabatt erforderliche Strommenge beziehen zu können.

Das widerspricht den europäischen Vorgaben. Danach ist der Bahnstrom als diskriminierungsfrei anzubieten.

Es sei ein großer Verdienst der EU-Kommission, diesen Missstand, der von deutschen Gerichten, Behörden und Politikern bisher nicht abgestellt wurde, nunmehr energisch anzugehen, so mofair.

Dazu appelliert Mofair-Vizepräsident Hans Leister, Geschäftsführer bei Keolis, an den DB-Vorstand: „Statt mit juristischen Winkelzügen zu versuchen, die Diskriminierung der Wettbewerber fortsetzen zu können, sollten Sie unverzüglich für den Bahnstrom eine neues, ebenso faires wie umweltorientiertes Preissystem einführen. Dann hätte sich auch die Untersuchung der EU-Kommission bis auf die Rückgabe der unzulässig erzielten Mehreinahmen erledigt.“

Die theoretisch mögliche Durchleitung von Strom anderer Anbieter für den Betrieb der Bahnen ist aufgrund der dafür geltenden Bedingungen nicht wirtschaftlich und wird deshalb auch von keinem einzigen der Wettbewerber der DB-Verkehrsunternehmen genutzt. Während die nationalen Stromnetze eine Frequenz von 50 Hz aufweisen, sind es beim Bahnstrom 16,7 Hz. Somit sind Umrichterwerke notwendig, zudem verlangt die Deutsche Bahn Durchleitungsgebühren. Insofern ist die Bahnstromversorgung durch DB Energie ein sicheres Monopol.

Neben der Preisdiskriminierung durch Exklusiv-Rabatte für die DB-Verkehrsunternehmen kritisieren die Wettbewerbsbahnen vor allem auch die allzu geringe Vergütung, die für rückgespeisten Bremsstrom gezahlt wird.

Die DB setzt nach wie vor eine große Flotte älterer elektrischer Fahrzeuge ohne Rückspeisemöglichkeit für Bremsstrom ein. Damit schützt sich die DB im Wettbewerb weiter, weil die Vorteile der hochmodernen Flotten der Wettbewerbsbahnen mit Rückspeisemöglichkeit wirtschaftlich nicht zum Tragen kommen können.

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