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Bei der EVB gilt ab September ein Alkoholkonsumverbot

17.08.11 (Bremen, Hamburg, Niedersachsen) Autor:Sven Steinke

Die Eisenbahn und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser (EVB) schließen sich dem Alkoholkonsumverbot des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) an und dehnen dieses auf das komplette Streckennetz in Niedersachsen aus. Ab dem 01. September 2011 sind damit das Konsumieren alkoholischer Getränke und das Mitführen offener Behälter mit alkoholischen Getränken in den Zügen der EVB untersagt.

Die EVB reagiert damit auf die Ergebnisse von Umfragen, die ergeben haben, dass sich ein Großteil der Fahrgäste ein solches Verbot in den Fahrzeugen wünscht. Das Verbot gilt auf den von der EVB betriebenen Linien zwischen Buxtehude und Bremerhaven, sowie zwischen Bremerhaven und Cuxhaven. In den touristischen Zügen des Moorexpress zwischen Bremen und Stade kommt diese Regelung nicht zur Anwendung. Auch auf den Stationen der EVB darf weiterhin Alkohol konsumiert werden.

Ähnlich wie im HVV werden die Fahrgäste einen Monat nach Einführung mündlich verwarnt. Ab den 01. Oktober müssen Reisende die gegen das Verbot verstoßen eine Strafe von 40 Euro entrichten. Die EVB weißt weiterhin daraufhin, dass angetrunkene Personen trotz des Verbots auch weiterhin befördert ohne Strafe befördert werden. So können auch weiterhin Reisende die etwas getrunken haben ihr Auto stehen lassen und bequem mit der EVB nach Hause fahren.

Bei der metronom Eisenbahngesellschaft an der die EVB mitbeteiligt ist, gilt bereits seit dem November 2009 ein ähnliches Verbot, mit deutlichem Erfolg. So sind die Fahrgäste zufriedener mit dem Nahverkehrsangebot als vor der Einführung. Aber auch die Kosten für die Beseitigung von Vandalismusschäden, die Zahl der Straftaten und das Müllaufkommen in den Fahrzeugen haben sich dort verringert.

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