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Bahnpolizisten in der Schweiz sind künftig bewaffnet

19.08.11 (Allgemein) Autor:Test Kunde

In Deutschland war die Bahnpolizei schon immer bewaffnet. Nach dem Krieg war sie in der Bundesrepublik eine Sonderpolizei des Bundes, in der DDR war die Transportpolizei, wie sie dort genannt wurde, ein Dienstzweig der Volkspolizei. Nach der Wiedervereinigung und der Privatisierung der Bahn wurden die ehemaligen Bahnpolizisten dem Bundesgrenzschutz, der heutigen Bundespolizei zugewiesen.

Die Bahnpolizei der Schweiz – die dort auch Transportpolizei heißt – kennt bislang keine Schusswaffen. Der Schweizer Bundesrat erlaubt den Transportpolizisten, künftig Schusswaffen zu tragen. Diese Verordnung soll Anfang Oktober 2011 in Kraft treten.

Der Schweizer Bundesrat trägt mit seinem Entscheid der Meinung der Polizei- und Bahngewerkschaften sowie der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren Rechnung, die in der Anhörung vom Herbst 2010 vehement eine Bewaffnung gefordert hatten.

Damit ignorierten sie eine Ablehnung der Bahngesellschaften Schweizerische Bundesbahn (SBB) und der Lötschbergbahn (BLS), die eine Bewaffnung der Polizisten im öffentlichen Personenverkehr für zu gefährlich halten.

In den letzten Jahren sei eine vermehrte Gewaltbereitschaft bestimmter Tätergruppen gegenüber Kunden und dem Zugpersonal zu verzeichnen, schreibt der Bundesrat in seinen Erläuterungen zu der Verordnung. Viele der zu kontrollierenden Personen würden zudem ein Messer bei sich führen. Bedrohungen mit Messer könnten oft nur mit einer Schusswaffe angemessen abgewendet werden, begründet der Bundesrat seinen Entscheid weiter.

Bahnpolizisten sind aber nicht gleichzusetzen mit den privaten Security-Mitarbeitern, wie der Securitrans AG, die zwar mit Handschellen, Pfeffersprays, Diensthunden oder Schlagstöcken ausgerüstet sind. Diese werden auch keine polizeilichen Aufgaben erhalten und sind nur im Rahmen des Hausrechts – wie etwa die DB-Sicherheit – zuständig.

Damit Transportpolizisten eine Feuerwaffe tragen dürfen, müssen sie künftig die gleiche Ausbildung durchlaufen wie Kantonspolizisten. Generell wird von ihnen ein Fachausweis als Polizist oder Polizistin verlangt.

Die Verkehrsunternehmen haben nun bis am 30. Juni 2012 Zeit, die bisher in diesem Bereich tätigen Organe in die neuen Organisationsformen eines Sicherheitsdienstes oder einer Transportpolizei zu überführen. Das bedeutet, dass etliche Mitarbeiter noch einmal die Schulbank drücken müssen, um die Qualifikation zu einem Bahnpolizisten zur erlangen.

Die Frage, wie die Sicherheit im öffentlichen Verkehr organisiert werden soll, war im Parlament nicht nur wegen der Bewaffnungsfrage umstritten. 2009 scheiterte eine Vorlage am gemeinsamen Widerstand der Linken und der SVP. Ersteren ging das Gesetz zu weit. Zudem lehnten die Linken eine Privatisierung ab. Die SVP forderte eine voll ausgerüstete Bahnpolizei.

Zuletzt entschied sich das Parlament für eine vereidigte Transportpolizei, die nicht privatisiert werden darf, und die bereits erwähnten Sicherheitsdienste, die an private Anbieter delegiert werden dürfen.

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