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Mofair kritisiert Aussage der Deutschen Bahn über Wersus Geschäftsführer

21.07.11 (Allgemein) Autor:Sven Steinke

Am Dienstag hatte die Deutsche Bahn verkündet, dass das Urteil gegen den ehemaligen Wersus-Geschäftsführer Ralf Böhme ein voller Erfolg sei. Steuerzahler, die Ruhrgebietskommunen und die Deutsche Bahn wären sonst um einen sechsstelligen Betrag geprellt worden. Der Verband der Privatbahnen, mofair, meint allerdings: „Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen“.

Denn hätte nicht neben Wersus noch Abellio Rail NRW Klage gegen den rechtswidrigen Neuvertrag zwischen DB Regio NRW und Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) erhoben, wären die Steuerzahler und Fahrgäste im VRR-Gebiet noch weit mehr geschädigt worden. Laut Berechnungen von mofair werden Steuerzahler und VRR durch die vom Bundesgerichtshof (BGH) gekippte Vergabe um rund 500 Millionen Euro entlastet, die sonst als Gewinn aus dem Verkehrsvertrag an die DB Regio NRW geflossen wären.

Der Verband sieht darüber hinaus noch weitere Entlastungen für den Steuerzahler, da die Aufgabenträger jetzt bundesweit durch geltendes EU-Recht nicht mehr wie in der Vergangenheit große Verkehrsverträge mit hoher Überkompensation an die Deutsche Bahn direkt vergeben können. Die Europäische Kommission prüfe bereits, gegen vier geschlossene Verkehrsverträge der Länder mit der Deutschen Bahn wegen Verstoßes gegen das Beihilferecht mit einem Beihilfeverfahren vorzugehen.

Der Verband ist der Meinung, dass Böhme zu Unrecht verurteilt wurde, da der Geschäftsführer einer Gesellschaft nur nach den Beschlüssen der Gesellschafter handele. Der Geschäftsführer sei deswegen nicht für die Vorfälle zu belangen. Da die Deutsche Bahn die mittlerweile insolvente und nicht mehr existente Limited nicht mehr verklagen kann, habe sie das schwächste Glied, den Geschäftsführer, ausgesucht und ihn rechtlich belangt.

Das Urteil von Wersus bei der Vergabekammer Münster und beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf sei nur an formalen Gründen gescheitert. Das erfolgreiche Parallelverfahren der Abellio Rail NRW zeige, dass die Klage gegen den rechtswidrigen Vertrag berechtigt gewesen wäre.

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