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Mobifair erhebt schwere Vorwürfe gegen bayerisches Verkehrsministerium

19.07.11 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg

Der gewerkschaftsnahe Verein Mobifair, der den Wettbewerb im SPNV unter Berücksichtigung der Arbeitnehmerinteressen konstruktiv mitgestalten möchte, kritisiert „Falschaussagen“ des bayerischen Wirtschafts- und Verkehrsministeriums an die Präsidentin des Landtages. Es geht um die Vergabepraxis der Bayerischen Eisenbahngesellschaft, die als Aufgabenträger für den SPNV im Freistaat zuständig ist.

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Mobifair-Geschäftsführer Helmut Diener weist darauf hin, dass die BEG Leistungen an Unternehmen vergebe, die „bis zu dreißig Prozent weniger Lohn“ zahlen als es sonst üblich ist. „Wir nennen das Lohndumping.“ Diener verweist darauf, dass die EU-Verordnung 1370/07, ebenso wie der Paragraph 97 Absatz 4 des Deutschen Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Möglichkeiten vorsehen, die Anwendung eines repräsentativen Tarifvertrages vorzuschreiben. Die bayerische Vergabepraxis fördere daher Lohn- und Sozialdumping mit Steuergeldern.

In genau dieser Sache gibt es jedoch Aufgabenträger, die eine andere Position vertreten. So z.B. der VRR: Dieser hat in einem Schreiben vom 16. Mai an Mobifair, das dem Eisenbahnjournal Zughalt.de vorliegt, die Ansicht dargelegt, es gäbe keine juristische Grundlage für eine Tariftreueklausel, solange es weder einen per Gesetz für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag noch ein Tariftreuegesetz gibt.

Zudem ist der Branchentarifvertrag für den SPNV lediglich mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) abgeschlossen worden. Die konkurrierende Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ist zwar wesentlich kleiner, hat jedoch in vielen Unternehmen ein Mandat für die Triebfahrzeugführer. Naturgemäß hat kein Aufgabenträger ein Interesse daran, in den Sog eines Streites zweiter Gewerkschaften hineinziehen zu lassen. Ein Tariftreuegesetz gibt es im traditionell christlich-sozialen Bayern nicht.

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