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Ehemaliger Wersus Geschäftsführer zu Schadensersatz verurteilt

19.07.11 (Allgemein, VRR) Autor:Sven Steinke

Wie die Deutsche Bahn mitteilt wurde der ehemalige Geschäftsführer der Wersus Public Passenger Transport Ltd., Dr. Ralf Böhme, zu einer Schadensersatzzahlung von 315.701,20 Euro plus Zinsen verurteilt. Wersus hatte neben der Expansionstochter der niederländischen Staatsbahn, Abellio, Beschwerde gegen den Änderungsvertrag zwischen dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und der DB Regio NRW bei der Vergabekammer Münster und dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf eingelegt.

Böhme, der aktuell als Geschäftsführer bei der Städtebahn Sachsen eingetragen ist, hatte zuvor die sogenannte Briefkastengesellschaft Wersus mit einem Stammkapital von einem Pfund, ohne weiteren Personalbestand und Vermögenswerte, gegründet. Diese ist allerdings vor der Vergabekammer Münster und dem OLG Düsseldorf gescheitert, weil seine Gesellschaft bisher noch keine Verkehrsleistungen erbringt, noch durch das nicht vorhandene Vermögen und Persoanl in der Lage gewesen wäre, sich an einer Vergabe von Verkehrsleistungen zu beteiligen. Währenddessen leitete er ein Insolvenzverfahren ein, ohne die Gerichte darüber in Kenntnis zu setzen.

Das Unternehmen sollte so der Zahlung der Verfahrenskosten entzogen werden. Gerichtskasse, VRR und DB Regio NRW entstanden dadurch ein finanzieller Schaden in sechsstelliger Höhe. Die DB Regio NRW reichte dagegen beim Landgericht Düsseldorf Klage ein, die durch das Gericht statt gegeben wurde. Wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung muss der ehemalige Inhaber der Briefkastenfirma nun Schadensersatzzahlungen in sechsstelliger Höhe begleichen.

Heinrich Brüggemann, Geschäftsführer der DB Regio NRW, freut sich über das klare Signal des Landgerichts Düsseldorf. Steuerzahler, Kommunen im VRR-Gebiet und Verkehrsunternehmen dürften nicht die Lasten einer ausländischen Briefkastenfirma in einem aussichtslosen Rechtsstreit tragen. Obwohl die Beschwerde von Wersus vor den Gerichten abgewiesen wurde, konnte Abellio den Rechtsstreit gewinnen und eine Grundsatzentscheidung für den Wettbewerb im deutschen Schienenpersonennahverkehr erzielen.

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