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Baden-Württemberg erwägt Kostenbeteiligung bei Vergabestopp für Stuttgart 21

05.07.11 (Allgemein) Autor:Max Yang

Nach aktuellen Informationen erwägt das Land Baden-Württemberg nun doch eine Kostenbeteiligung bei einem weiteren Bau- und Vergabestopp für das stark umstrittene Bahnprojekt Stuttgart 21. Es sollen dabei keine weiteren Aufträge erteilt werden, bis die Bürger im Referendum, der sogenannten Volksabstimmung, darüber befunden haben.

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Nach Bahnangaben vor einigen Wochen wurde ein Betrag von 410 Millionen Euro hierfür genannt. Allerdings war vorher von monatlichen Kosten in Höhe von nur 10-15 Millionen Euro die Rede gewesen. Der Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) hatte in einer Lenkungskreissitzung mit Vertretern der Bahn und Öffentlicher Hand vor Pfingsten zunächst das Angebot der Bahn abgelehnt, dass das Land 56 Millionen Euro dafür zahlt, dass die Bahn bis zur Erörterung des SMA-Gutachtens einen weiteren Bau- und Vergabestopp durchführt.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) geht davon aus, dass die Ergebnisse des Stresstests bis Ende Juli von den Befürwortern und Gegnern ausreichend besprochen werden könnten. Am 14. Juli beginne der Einstiegstermin hierfür. Das Gutachten des Ergebnisses soll über die Fähigkeit der Abfertigung von 30% mehr Zügen gegenüber dem Kopfbahnhof klären. Nach seiner Meinung habe die Bahn keinen erheblichen Druck, die Tunnelbauaufträge in Höhe von ca. 750 Millionen Euro bereits am 15. Juli vergeben zu müssen. Der Zeitplan sieht bisher vor, bis Ende 2019 den derzeitigen 16-gleisigen Kopfbahnhof in einen achtgleisigen unterirdischen Durchgangsbahnhof für etwa 4,1 Milliarden Euro umzubauen. Seit etwa anderthalb Jahren gibt es dagegen heftige Proteste, wobei in der Regierung die Grünen gegen Stuttgart 21 sind, während die SPD das Projekt größtenteils befürwortet.

Unterdessen gibt es Zweifel, ob die Volksabstimmung über das dem Ausstieg des Landes aus der Finanzierungsbeteiligung über das zugrundeliegende Ausstiegsgesetz wie geplant im Oktober stattfinden kann. Wie Landesjustizminister Rainer Stickelberger (SPD) betonte, könne erst im September über das Ausstiegsgesetz im Landtag entschieden werden. Danach benötige man, so Landesinnenminister Reinhold Gall (SPD), mindestens zwei Monate Vorbereitungszeit für die Volksabstimmung.

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