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VCD: Weiterbau der Bahn bei Stuttgart 21 auf eigenes Risiko

09.06.11 (Allgemein) Autor:Test Kunde

Die Landesregierung dürfe sich von der Deutschen Bahn (DB) AG nicht immer weiter unter Druck setzen lassen, appelliert der ökologische Verkehrsclub Deutschland (VCD) e.V. an die politisch Verantwortlichen angesichts der jüngsten Aussagen der DB-Führung.

„Wenn die Deutsche Bahn AG unbedingt bauen möchte, dann liegen das unternehmerische Risiko und die Kosten eindeutig bei der Deutschen Bahn“, hält Matthias Lieb, VCD-Landesvorsitzender fest. „Um Schaden von den baden-württembergischen Steuerzahlern abzuwenden, ist die Landesregierung gefordert, eine bindende Kostenbegrenzung auf die bislang vereinbarten Anteile auf Basis von 4,5 Mrd. Euro Gesamtkosten umzusetzen.“

Diesem Vorschlag dürfte die Bahn auch zustimmen können, da sie ja Baukostenerhöhungen bei Stuttgart 21 bestreitet, aber auch bei höheren Kosten als den vertraglich geregelten 4,5 Mrd. Euro den Bau umsetzen möchte, erklärt Lieb mit Verweis auf ein Zeitungsinterview mit dem Technikvorstand der DB AG, Volker Kefer.

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Aus VCD-Sicht könne die Landesregierung bei einer Kosten- und Risikobegrenzung für das Land möglicherweise von der Forderung nach einem Baustopp abrücken und damit die Diskussion, wer die Kosten des Baustopps trägt, vermeiden. Die Risiken, die sich aus den fehlenden Planfeststellungen für den Filderbereich und durch beantragte, aber noch nicht genehmigte Planänderungen ergeben, wären allein von der DB zu tragende unternehmerische Risiken, nicht aber vom Steuerzahler, ergänzt der VCD-Vorsitzende.

Um unabhängig von der bislang nicht nachgewiesenen Leistungsfähigkeit des geplanten Tiefbahnhofs einen wachstumsfähigen Bahnhof in Stuttgart zu garantieren, böte aus Sicht des VCD der Erhalt der oberirdischen Gleisanlagen eine gute Lösung: „Eine neue Gesellschaft hat angekündigt, die heutigen oberirdischen Gleisanlagen von der DB zu übernehmen und weiter betreiben zu wollen. Damit wäre sichergestellt, dass der Bahnhof Stuttgart weiterhin über genügend Kapazität für einen zukünftig steigenden Eisenbahnverkehr verfügen wird“, erklärt Matthias Lieb.

„Für die Stadt Stuttgart würde mit dem Erhalt dieser Gleisanlagen die Zustimmung zu Stuttgart 21 wohl entfallen“, so Lieb weiter, „denn die für den Eisenbahnbetrieb gewidmete Infrastruktur des heutigen Bahnhofs steht dann nicht mehr für den Städtebau zur Verfügung.“

Die Übernahme der Gleisanlagen, die gesetzlich in § 11 Allgemeines Eisenbahngesetz geregelt ist, wurde erst kürzlich in einem ähnlichen Fall in Nordrhein-Westfalen umgesetzt – dort hatte ebenfalls eine Kommune schon das Gelände gekauft, auf dem die Wiehltalbahn verläuft und deren Betrieb die DB schon eingestellt hatte. Doch für den Fortbetrieb der Eisenbahnanlagen bestand Interesse seitens einer Eisenbahngesellschaft, so dass die Kommune diese Bahngrundstücke nicht nutzen kann, außer für den Eisenbahnbetrieb.

Die Strecke zwischen Metzingen und Bad Urach ist in Baden-Württemberg solch ein Beispiel, wie durch bürgerschaftliches Engagement eine Eisenbahnstrecke erhalten und reaktiviert werden konnte: Indem eine Aktiengesellschaft gegründet wurde und diese Gesellschaft dann die Gleisanlagen kaufte und kostengünstig betreibt.

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