RVM: Außergerichtliche Einigung erzielt
22.06.11 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg
Die angefochtene Direktvergabe von Busleistungen der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf an die Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) steht vor einer außergerichtlichen Einigung. Die Vergabekammer der Bezirksregierung Münster hatte den Verkehrsdurchführungsvertrag wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben und das Oberlandesgericht Düsseldorf hätte sich dieser Auffassung sehr wahrscheinlich angeschlossen.
Das hatte zwei Gründe: Zum einen war die Fremdvergabequote außerordentlich hoch. Es kann nicht angehen, dass man ein Unternehmen in kommunaler Hand über Inhouse-Vergaben vor dem Wettbewerb schützt, während dieses dann einen Großteil der Leistungen nicht selbst erbringt, sondern private Anbieter beauftragt. Hier würde man die Vergaberichtlinien durch die Zwischenschaltung eines handelsrechtlich organisierten Eigenbetriebes in öffentlichem Besitz umgehen.
Darüber hinaus stellt sich ohnehin die Frage, ob die RVM aufgrund ihrer starken Verknüpfungen mit anderen Verkehrsdienstleistern in der Region und ihre zusätzlichen Tätigkeiten, beispielsweise im Schienengüterverkehr oder als Eisenbahninfrastrukturunternehmen, überhaupt unter den Schutz der Inhouse-Vergabe fallen kann.
Die Folge wäre daher sehr wahrscheinlich gewesen, dass der gesamte Vertrag nichtig wäre. Infolge dessen hätten die Gebietskörperschaften ihren gesamten Busverkehr ordnungsgemäß ausschreiben müssen. Um das zu verhindern, erzielte man mit dem klagenden Unternehmen einen außergerichtlichen Vergleich, wonach dieses ebenfalls einige Linien per Direktvergabe erhält.
Der Vertrag ist daher auch weiterhin sehr wahrscheinlich rechtswidrig, jedoch nicht mehr anfechtbar. Ob in den kommenden Jahren eine Ausschreibung wird stattfinden müssen ist fraglich. Derzeit werden in Düsseldorf Anpassungen des nordrhein-westfälischen ÖPNV-Gesetzes vorbereitet.