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NVR präsentiert Ergebnisse zur Knotenanalyse in Köln

15.06.11 (Allgemein) Autor:Sven Steinke

Ähnlich wie in Hamburg hat der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) eine Untersuchung des Knoten Köln mit allen zulaufenden Verkehren in Auftrag gegeben. Die Untersuchung soll die betrieblichen Schwachstellen aufzeigen, anschließend sollen betriebliche wie auch infrastrukturelle Verbesserungen ausgearbeitet werden. Die Lösungsmöglichkeiten wurden dann in verschiedene zeitliche Realisierungszeiträume eingeordnet. Die Ergebnisse sollen eine Grundlage für den neuen Nahverkehrsplan darstellen.

Vor allem die Hohenzollernbrücke erwies sich in der Untersuchung als großes Nadelöhr. Aber auch weitere Strecken erwiesen sich als problematisch. So beispielsweise die Strecke Richtung Troisdorf, die weit vor den Toren Kölns, die Fernzüge von der Schnellfahrstrecke Rhein-Main aufnehmen muss. Weiter werden die Strecken entlang des Rheins genannt, die sehr hoch ausgelastet sind und teilweise schon ihre Kapazitätsgrenzen erreichen und der Abschnitt Aachen – Düren, der im Mischverkehr genutzt wird.

In der Untersuchung wird bemängelt, dass schon kleinste Unregelmäßigkeiten im Knoten Köln erhebliche Folgewirkungen nach sich ziehen, die über Verspätungen bis hin zu Zugausfällen reichen. Verschlimmert wird die Situation dadurch, dass es fast täglich zu Störungen im Bereich der Infrastruktur kommt.

Beim Nahverkehr wird bemängelt, dass die Fahrpläne im Schienenpersonennahverkehr Defizite hinsichtlich der Fahrzeiten und Anschlüsse aufweisen, weil die gewünschten Trassen nicht zur Verfügung stehen. Auch steht die hohe Trassenauslastung einer Ausweitung des Angebots entgegen. Zu niedrige und kurze Bahnsteige erlauben keine längeren Züge zur Aufstockung der Kapazitäten.

Zur Lösung der Probleme werden mehrere Lösungsvorschläge genannt. So sollen in Köln endende Linien möglichst auf andere durchgebunden werden, um so schwachfrequentierte Fahrten zwischen Köln Hbf und Köln Messe/Deutz zu vermeiden. Zusätzlich können die kopfmachenden ICEs in Köln Hbf zukünftig über den Tiefbahnhof Köln Messe/Deutz geführt werden. Ein weiterer Vorteil würde sich durch die Einbindung von Regionalbahnen in ein erweitertes S-Bahn-Netz ergeben.

So werden in dem erarbeiteten Gesamtzielnetz 2030 beispielweise alle Linien von Köln ins Bergische Land und in die Eifel durchgebunden. Die Abschnitte der RB 27 zwischen Mönchengladbach und Koblenz werden durch S-Bahn Linien übernommen. Die RB 38 nach Bedburg über Horrem soll ins S-Bahn Netz integriert werden. Eine neue S-Bahn Linie soll über die neu einzurichtende Station Köln Bonner Wall nach Köln/Bann Flughafen geführt werden.

Das neue Konzept soll nicht nur den Bahnverkehr im Knoten Köln zuverlässiger gestalten, sondern auch mehr Kapazitäten für die zu erwartenden Nahfragesteigerungen bis 2030 schaffen. Dazu wurde ähnlich dem Zielnetz 2015 im VRR, das Ende der 90er entwickelt wurde, ein Zielkonzept bis 2030 entwickelt. Darin enthalten sind ein deutlich dichteres Angebot und neue Linienführungen gegenüber heute. Allerdings bleibt abzuwarten in wie weit das enthaltene Konzept überhaupt umsetzungs- und finanzierungsfähig ist oder ob am Ende genauso viel bei rumkommt wie beim VRR Zielnetz 2015.

Ein solches Konzept ist nur finanzierbar, wenn auf Dauer mehr Mittel zur Verfügung stehen. Das Land wird deutlich mehr Geld für den Betrieb des Nahverkehrs in Nordrhein-Westfalen bereitstellen müssen, um so einen massiven Ausbau des Angebots zu ermöglichen. Bisher pochen die Verantwortlichen im Verkehrsministerium darauf, dass der Bund die Finanzierung des SPNV trägt.

Allerdings wurde seitens des Bundes, mit der im Jahr 2006 beschlossenen Kürzung der Regionalisierungsmittel darauf hingewiesen, dass den Ländern zusätzliche Einnahmen durch die Mehrwertsteuererhöhung zur Bestellung von mehr Nahverkehrsleistungen bereitstehen. Doch weder die Koalition aus schwarz-gelb noch aus rot-grün machten davon Gebrauch.

Im Vorlauf des RRX ist bereits die erste Leistungsausweitung geplatzt: Die Verlängerung der Linie RB 42 nach Mönchengladbach wird das Land nicht bezahlen, deshalb wird diese erst im Dezember 2016 umgesetzt und nicht wie erst vorgesehen im Dezember 2014.

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