Neue Tarifstrategie für NRW
24.06.11 (Allgemein) Autor:Sven Steinke
Vor einigen Monaten ist das Land Nordrhein-Westfalen an die Zweckverbände für den Schienenpersonennahverkehr herangetreten, um eine neue Tarifstrategie einzuläuten. Dabei wurden drei verschiedene Modelle näher untersucht. Bei der letzten Sitzung kamen die Verantwortlichen zu dem Ergebnis, dass nur noch ein Modell weiterverfolgt wird: Es sieht landesweit drei Verbundtarife vor, die sich an Hand der Verantwortungsgebiete der drei Aufgabenträger orientieren. Der NRW-Tarif bleibt weiterhin erhalten.
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Zur Auswahl stellte das Land drei verschiedene Ausrichtungen beim weiteren Vorgehen bezüglich der Tarifsituation. Zum einen die Reduzierung von neun Tarifverbünden auf drei, die den Verantwortungsgebieten der drei Zweckverbände entsprechen. Als zweites ein Erhalt der bisherigen Verbünde mit Abschaffung der Übergangsreglungen und zuletzt eine völlige Neuordnung und Abgrenzung zwischen Verbundtarifen und NRW-Tarif.
Letztendlich konnte sich das erste Modell durchsetzen, das im VRR bereits zur Anwendung kommt: Zum 1. Januar 2012 wird die Fusion mit der Verkehrsgemeinschaft Niederrhein (VGN) abgeschlossen sein. Dann gilt im gesamten Verantwortungsgebiet des VRR auch selbiger Tarif. Ähnliches ist für den Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und den Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) vorgesehen. Für Fahrten über die drei Tarifräume hinaus stehen der NRW-Tarif und im Grenzbereich Kragentarife zur Verfügung.
Die drei Tarifräume sollen ihre Tarife unterschiedlich ausgestalten dürfen, es wird aber trotzdem eine weitgehende Vereinheitlichung angestrebt. Die Überlappungsbereiche der Tarife werden nach landesweit geregelten Maßstäben festgesetzt.
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