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Klagt die Deutsche Bahn gegen Mehdorn?

19.06.11 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg

Hartmut Mehdorn, der nie unumstrittene frühere Bahnchef, prägte eine ganze Epoche der deutschen Eisenbahngeschichte. Kein Bahnchef war so einflussreich wie er: Unter der rot-grünen Schröder-Regierung gab er den Kurs an, konnte sich die Verkehrsminister aussuchen und hat aus der gemütlichen Ex-Bundesbahn ein Wirtschaftsunternehmen gemacht, das von innen zuletzt einer Diktatur im Stil der früheren Sowjetunion glich.

Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, erwägen Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) und der heutige Aufsichtsratschef der Deutschen Bahn, Utz-Hellmuth Felcht, eine Klage gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden des Unternehmens. Bis zur Aufsichtsratssitzung am kommenden Mittwoch (22. Juni) soll eine Untersuchung der Rechtsanwaltskanzlei Hengeler Mueller abgeschlossen sein.

Demnach sei vor einigen Woche ein brisantes Protokoll aus März 2009 aufgetaucht, aus der Zeit, als das System Mehdorn gerade an die Öffentlichkeit geraten war. Wie es dort heißt, soll er nicht nur über die Machenschaften der sogenannten „DB Konzernsicherheit“ informiert gewesen sein, er soll sie größtenteils auch selbst angeordnet haben. So wurden beispielsweise täglich mehrere hunderttausend eMails automatisiert mitgelesen und Kontobewegungen nahezu aller Mitarbeiter und deren Angehöriger überprüft. Darüber hinaus hatte man sich etwa 80.000 Datensätze von externen Firmen, Journalisten und Institutionen ergaunert.

Damals erhielten der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) und die ehemalige Bundesjustizminister Herta Däubler-Gmelin (SPD) nur wenig Zeit, um ihre Nachforschungen zu unternehmen. Wenn sie mit Mitarbeitern sprechen wollten, saß zudem stets ein von der DB AG bezahlter Rechtsanwalt dabei.

Die Beratungsfirma PwC habe statt dessen von einer Klage gegen den früheren Vorstände abgeraten, so berichtet die FR weiter. Der Vorsitzende des Verkehrsausschusses im Deutschen Bundestag, Anton Hofreiter (Grüne), fordert nun, den damaligen Bericht offenzulegen um nachvollziehen zu können, ob die Indizien und Aussagen von damals angemessen geprüft worden seien. Darüber hinaus möchte er die Rechtsanwaltskanzlei Baum und Reiter erneut beauftragen, auch zivilrechtliche Haftungsfragen neu zu bewerten.

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