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Bundesrechnungshof kritisiert Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung

28.06.11 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg

Wie das Handelsblatt berichtet, übt der Bundesrechnungshaft Kritik an der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung. Diese sieht vor, dass der Bund der Bahn jährlich 2,5 Milliarden Euro für Unterhaltskosten und Ersatzinvestitionen im Schienennetz zahlt. Darüber hinaus ist die Bahn verpflichtet, 1,25 Milliarden Euro Eigenmittel zuzuschießen. Die Zahlung erfolgt pauschal, DB Netz gibt jährlich einen selbst verfassten Netzzustandsbericht heraus.

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Dieser Netzzustandsbericht, so soll es in einem Prüfbericht heißen, sei nicht ausreichend. Entsprechende Kritik kam bereits beim Abschluss der Vereinbarung 2009 von verschiedenen Akteuren, beispielsweise vom Fahrgastverband Pro Bahn. In dem Bericht fehlten wesentliche Informationen, so seien etwa 7.300 Gleiskilometer (12,3 Prozent) und mehr als 31.000 Weichen (43 Prozent) bei der Berechnung des Alters der Infrastruktur schlicht nicht berücksichtigt worden.

Allerdings sei das Verhalten der Bahn nicht zu kritisieren und vertragskonform. Das Verkehrsministerium, damals noch unter Minister Wolfgang Tiefensee (SPD), habe keine ausreichenden Informationspflichten festgelegt. Darüber hinaus habe man sich darauf geeinigt, die Bahnsteige an den über 3.900 kleineren Bahnhöfen und Haltepunkten (rund 69 Prozent) pauschal als stufenfrei zu bewerten, selbst dann, wenn diese ausschließlich über Treppen zu erreichen sind.

Doch nicht nur das Bundesverkehrsministerium hat sich in seinen Rechten selbst beschnitten, insbesondere die Aufgabenträger – die schließlich einen Großteil der Infrastruktureinnahmen finanzieren – sind mehr oder weniger auf das Gutdünken von DB Netz angewiesen. Bestes Beispiel ist die Müngstener Brücke: Trotz des offensichtlich schlechten Zustandes konnte der VRR nur nachfragen und hatte keinerlei eigenen Rechtsstand.

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