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Mobifair protestiert vor dem Essener Rathaus

18.05.11 (VRR) Autor:Jürgen Eikelberg

Der Verein Mobifair kritisiert an der Ausschreibung der Haardachse (RE 2 und RE 42), dass der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) in die Vergabekriterien keine Tariftreueforderungen aufgenommen hat. Heute endetete die Abgabefrist für die Bieter. Daher hat man am gestrigen Dienstag (17. Mai) zur Aktion „Rote Karte für den VRR“ vor dem Essener Rathaus aufgerufen.

Etwa ein Dutzend Mitglieder von Mobifair waren vor dem Rathaus erschienen, unterstützt wurden sie zwischen 10:30 Uhr und 11:30 Uhr von etwa der gleichen Anzahl von Mitgliedern der Eisenbahn- und Verkehrsgesellschaft (EVG).

Mobifair kritisiert, dass der VRR den Anbieter mit dem niedrigsten Preis bevorzugen würde. Damit seien die sozialen Interessen der Arbeitnehmer gefährdet und Ausbeutung und Dumpinglöhne vorprogrammiert. Auch würden die Verordnungen der EU und gesetzliche Regelungen ignoriert. Es gäbe offenbar wenig Sicherheitsbedenken beim VRR, wenn das Personal eine Schnellausbildung durchlaufe. Dies bekräftigte Helmut Diener gegenüber dem Eisenbahnjournal Zughalt.de. Wie ein Sprecher von Mobifair zum Ende der Veranstaltung mitteilte, habe die Aktion „bei Denen da oben“ Wirkung gezeigt.

In einer Stellungnahme an Mobifair schreibt der VRR unter anderem: Die VRR AöR nimmt die Arbeitnehmerinteressen sehr ernst. Aber auch hohe qualitative Anforderungen führen zum Arbeitnehmerschutz. Unsere Vergabeunterlagen definieren deshalb hohe Qualitative Anforderungen an die Durchführung von Verkehrsleistungen, insbesondere in den Bereichen, wo es um den Einsatz von Service- und Sicherheitskräften geht. Unsere Maxime ist: Arbeitnehmerschutz ist auch durch hohe qualitative Anforderungen an die Durchführung der Verkehrsleistungen ergänzt durch ein wirksamen Sanktionsmechanismus in den Verkehrsverträgen möglich.

Die Forderung von Tariftreueerklärungen im SPNV-Vergabeverfahren wurde vor Bekanntmachung des Vergabeverfahrens der Linien RE 2 und RE 42 intern diskutiert und rechtlich überprüft. Sicher werden sie Verständnis dafür haben, dass die VRR AöR ein Interesse an einer rechtssicheren Vergabe aufgrund der hohen Auftragswerte verfolgt. Aus Sicht der VRR AöR gibt es nach der aktuellen nationalen- und europäischen Rechts- und Gesetzeslage keine rechtssichere Ermächtigungsgrundlage für die Forderung von Tariftreueerklärungen.

Soweit die Stellungnahme der VRR AöR, die dem Eisenbahnjournal Zughalt.de vorliegt.

Hierbei sei in Erinnerung gerufen, dass die DB mit ihrer Tochterfirma Heidekrautbahn bei der Ausschreibung der S-Bahn Bremen das „billigste“ Angebot abgegeben hatte. Da die Vergabekammer dies aber als unseriös einstufte, hat die NordWestBahn die Ausschreibung gewonnen. In ihrer später zurückgezogenen Klage hat die DB angeführt, ihr sei eine Tariftreue nicht zuzumuten.

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