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Landesregierung stimmt Einigung zwischen DB und VRR zu

06.05.11 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg

Das Landeswirtschafts- und Verkehrsministerium hat unter der Federführung des Verkehrsstaatssekretärs Horst Becker (Grüne) den Weg zu einer neuerlichen Einigung zwischen dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr und DB Regio NRW freigemacht – zugesagte Landesmittel, die Teil des vom Bundesgerichtshof einkassierten Vertrages waren, werden auch weiterhin zur Verfügung gestellt, um den Verkehr abzusichern.

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Dies gilt insbesondere für das das im Dezember 2009 eingeführte neue S-Bahnsystem und das im Dezember 2010 überarbeitete RE-Konzept des Landes. Becker: „Unser Ziel war immer, eine Einigung zu ermöglichen, die im Interesse der Fahrgäste steht. VRR und DB tragen Verantwortung für ihre Kundinnen und Kunden. Das Land sorgt mit einer finanziellen Hilfe dafür, dass den Fahrgästen bessere Verbindungen und mehr Sitzplätze zur Verfügung stehen. Dahinter darf es kein Zurück geben.“

Ein neuer Kompromiss war nötig geworden, weil der noch unter Vermittlung der früheren Verkehrsminister Oliver Wittke und Lutz Lienenkämper (beide CDU) zustande gekommene Verkehrsvertrag gegen bestehendes Wettbewerbsrecht verstößt. Im Vorfeld des BGH-Urteiles hat die rot-grüne Landesregierung über den Bundesrat eine Gesetzesänderung angestrebt, um eben jenes zu verhindern.

Eine Überkompensation hält Becker dabei für ausgeschlossen. Dennoch läuft ein durch den Privatbahnverband Mofair e.V. ins Rollen gebrachte Beihilfeverfahren. Mofair-Präsident Wolfgang Meyer sprach einst sogar davon, DB Regio würde 36 Prozent Eigenkapitalrendite aus dem großen Verkehrsvertrag mit dem VRR erzielen. Für Becker ist bereits die derzeit laufende Revision des ÖPNV-Gesetzes eine Gewährleistung dafür, dass so etwas nicht passieren könne.

Im Rahmen der jetzt getroffenen Einigung werden die S-Bahnlinien S 5 und S 8 bereits für Dezember 2014 ausgeschrieben. Die anderen Linien werden um ein Jahr bis 2019 verlängert. Es ist jedoch auch hier davon auszugehen, dass eine sukzessive Wettbewerbsüberführung des gesamten Netzes der S-Bahn Rhein-Ruhr stattfinden wird. Eine Vergabe aller Linien für Dezember 2019 ist unwahrscheinlich und praktisch kaum durchführbar.

Der Bundesgerichtshof lässt solche Verlängerungen immer dann zu, wenn das Gesamtvolumen der im Ursprungsvertrag vereinbarten Zugkilometer gleich bleibt. So ist es also möglich, dass bestimmte Linien bereits vor 2019, andere aber erst später vergeben werden. Mit dieser Einigung – die jetzt nicht mehr gegen Wettbewerbs- sondern höchstens gegen Preisrecht verstoßen kann – ist man einem friedlichen Zustand im VRR ein ganzes Stück näher gerückt.

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